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Forum: "Klassenarbeiten - wann zurück und was dann?"

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Klassenarbeiten - wann zurück und was dann?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: katzetatze Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.11.2010 14:41:02

Hallo,
ich bin Referendarin und habe soeben meine erste Klassenarbeit (in Mathe) schreiben lassen. Jetzt habe ich einige organisatorische Fragen:
1. Ich korrigiere jetzt also die Arbeiten. Wie schnell muss ich sie zurückgeben? Ist eine Woche okay?
2. Die Kinder haben dann die Arbeiten zurück. An der Schule ist es üblich, eine Berichtigung anfertigen zu lassen und sie von den Eltern unterschreiben zu lassen. Wie prüft ihr die Berichtigungen, das ist doch total zeitaufwändig??
3. Wo lagert ihr die Klassenarbeiten danach? Bleiben sie in der Schule, oder gebt ihr sie den Kindern wieder mit? Müssen die aus rechtlichen Gründen bis zu den Zeugnissen aufgehoben werden?

Vielen Dank für Antworten!


In der Schule nachfragenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.11.2010 14:50:58 geändert: 01.11.2010 14:51:17

1. Ich korrigiere jetzt also die Arbeiten. Wie schnell muss ich sie zurückgeben? Ist eine Woche okay?
Kommt auf den Schultyp an. Sek I = bis 2 Wochen, SEK II - bis max. 3 Wochen, GS?? = sicher kürzer, ist aber per Schulgesetz geregelt

2. Die Kinder haben dann die Arbeiten zurück. An der Schule ist es üblich, eine Berichtigung anfertigen zu lassen und sie von den Eltern unterschreiben zu lassen. Wie prüft ihr die Berichtigungen, das ist doch total zeitaufwändig??

Das ist es. Wie du die Berichtigung anfertigen lässt, ist abhängig vom Alter der Schüler. Auf jeden Fall solltest du die Berichtigung hinterher noch einmal korrigieren, sonst bringt es ja nix.Ich mache in der SekI übrigens immer ohne dass die SuS die Hefte vor der Nase haben. sonst gucken sie nur nach ihren eigenen Fehlern. Ohne die Hefte gehen wir die gesamte Arbeit in Ruhe durch, korrigieren und beantworten FRagen. Ob die Unterschrift der Eltern für eine Berichtigung eingefordert werden darf, halte ich für sehr fragwürdig und umständlich. In manchen Bundesländern darfst du die Arbeiten noch nicht einmal unterschreiben lassen

3. Wo lagert ihr die Klassenarbeiten danach? Bleiben sie in der Schule, oder gebt ihr sie den Kindern wieder mit? Müssen die aus rechtlichen Gründen bis zu den Zeugnissen aufgehoben werden
?

Das ist doch sicher in der Schule geregelt. Normalerweise müssen sie in der Schule gelagert werden. In Nds. müssen sie am Schuljahresende 2 Jahre archiviert werden. Also erkundigen im Schulgesetz deines Bundeslandes und in der Schule.Ich würde sie auf jeden Fall auf Vollständigkeit überprüfen und dann in der Schule belassen. Es sind Dokumente!!! Wenn du sie nicht einforderst, sind sie bei einigen SuS sicher schnell verschwunden.


Habe ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: liko Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.11.2010 14:59:58

... gerade mal nachgeschaut, in welcher Schulart du unterrichtest ... Da ich mich im GS-Bereich nicht wirklich auskenne und zudem in einem anderen Bundesland unterrichte, möchte ich dir hier keine falschen Auskünfte geben.
Aber davon abgesehen, denke ich eh, dass du diese Fragen auf jeden Fall zunächst einmal deinem Mentor/Anleiter/Seminarleiter/Schulleiter o.ä. stellen solltest. Viele Dinge werden unterschiedlich gehandhabt oder es gibt zu den rechtlichen Richtlinien noch schulinterne Absprachen, die du einhalten solltest.
Viel Freude und Erfolg in deiner Referendarzeit!


Frage an Klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: inskaltewasser Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.02.2011 18:52:05

Mit welcher Begründung ist es denn in einigen Bundesländer verboten die Klassenarbeiten von den Eltern unterschreiben zu lassen?

Würde mich echt brennend interessieren.


Dasneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.02.2011 19:00:18

ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
In Niedersachsen ist es nicht erlaubt. Da heißt es nur, man soll die Eltern in angemessener Weise über die Noten informieren - was immer das bedeuten mag.

Hintergrund ist wohl, dass man verhindern will, dass sich Schüler, die ihre Eltern mit einer schlechten Note "überraschen" müssen, sich aus Angst etwas antun.
Warum die niedersächsischen Kinder da empfindlicher reagieren sollten als die anderer BL, ist mir nicht ganz klar...

Wir hatten dieses Thema schon mal in einem früheren Forum. Daher weiß ich, dass die Regelungen wirklich total unterschiedlich sind. In einem BL MÜSSEN die Arbeiten und selbst die Berichtigungen unterschrieben werden, und in anderen BL eben nicht. Ich bin aber zu faul, jetzt nochmals im nds. Schulgesetz nachzusehen. Auch an das Forum erinnere ich mich nicht mehr.

Kannst ja mal im SG deines Landes nachsehen, wie es dort gehandhabt wird.

LG
klexel


In meinem Ref habe ich eine weitere Erklärung bekommen,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: petty1412 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.02.2011 21:11:05

warum man von den Schülern nicht verlangen kann, dass die Eltern die Arbeiten unterschreiben müssen:
(Ich hab mich schief gelacht, aber in Hessen war das tatsächlich ernst gemeint...)

...weil man dann die Kinder, die Angst vor der Reaktion der Eltern haben, unter Umständen zu einer Urkundenfälschung "auffordern" würde... sprich, man will nicht, dass die Schüler die Unterschrift ihrer Eltern fälschen.


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.02.2011 21:15:28

ich gar nicht lachhaft.

Ich selber habe in der 5. Klasse bei meinen 5ern und 6ern in Englisch die Unterschriften gefälscht. Das böse Erwachen kam dann beim Elternsprechtag - und eine ordentliche Tracht Prügel hinterher (war Mitte des letzten Jahrhunderts
..und nu bin ich Englischlehrerin...


@ klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: petty1412 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.02.2011 21:23:29

Ich bezweifle auch gar nicht, dass es das gibt, dass Schüler Unterschriften fälschen. Hab ich selbst zwar nie gemacht , kenne aber diverse, die das gemacht haben... und bin trotzdem noch mit Ihnen befreundet .

Ich finde es nur lustig, dass sich der Gesetzgeber darüber Gedanken macht.


Hab das alten Forum zu den Unterschriften gefunden...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: petty1412 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.02.2011 21:33:52

lief 2006 unter:

Unterschrift von Eltern

Pfad: - Infothek - Forenbereich - Alltagspädagogik - Benotung/Zeugnis


Zum Anklickenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: indidi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.02.2011 22:57:54 geändert: 17.02.2011 22:58:59

Unterschrift von Eltern:
http://www.4teachers.de/url/4207


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