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Forum: "Klassenarbeiten - wann zurück und was dann?"
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| In der Schule nachfragen | | von: klexel
erstellt: 01.11.2010 14:50:58 geändert: 01.11.2010 14:51:17 |
1. Ich korrigiere jetzt also die Arbeiten. Wie schnell muss ich sie zurückgeben? Ist eine Woche okay?
Kommt auf den Schultyp an. Sek I = bis 2 Wochen, SEK II - bis max. 3 Wochen, GS?? = sicher kürzer, ist aber per Schulgesetz geregelt
2. Die Kinder haben dann die Arbeiten zurück. An der Schule ist es üblich, eine Berichtigung anfertigen zu lassen und sie von den Eltern unterschreiben zu lassen. Wie prüft ihr die Berichtigungen, das ist doch total zeitaufwändig??
Das ist es. Wie du die Berichtigung anfertigen lässt, ist abhängig vom Alter der Schüler. Auf jeden Fall solltest du die Berichtigung hinterher noch einmal korrigieren, sonst bringt es ja nix.Ich mache in der SekI übrigens immer ohne dass die SuS die Hefte vor der Nase haben. sonst gucken sie nur nach ihren eigenen Fehlern. Ohne die Hefte gehen wir die gesamte Arbeit in Ruhe durch, korrigieren und beantworten FRagen. Ob die Unterschrift der Eltern für eine Berichtigung eingefordert werden darf, halte ich für sehr fragwürdig und umständlich. In manchen Bundesländern darfst du die Arbeiten noch nicht einmal unterschreiben lassen
3. Wo lagert ihr die Klassenarbeiten danach? Bleiben sie in der Schule, oder gebt ihr sie den Kindern wieder mit? Müssen die aus rechtlichen Gründen bis zu den Zeugnissen aufgehoben werden?
Das ist doch sicher in der Schule geregelt. Normalerweise müssen sie in der Schule gelagert werden. In Nds. müssen sie am Schuljahresende 2 Jahre archiviert werden. Also erkundigen im Schulgesetz deines Bundeslandes und in der Schule.Ich würde sie auf jeden Fall auf Vollständigkeit überprüfen und dann in der Schule belassen. Es sind Dokumente!!! Wenn du sie nicht einforderst, sind sie bei einigen SuS sicher schnell verschwunden. |
| Das | | von: klexel
erstellt: 17.02.2011 19:00:18 |
ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
In Niedersachsen ist es nicht erlaubt. Da heißt es nur, man soll die Eltern in angemessener Weise über die Noten informieren - was immer das bedeuten mag.
Hintergrund ist wohl, dass man verhindern will, dass sich Schüler, die ihre Eltern mit einer schlechten Note "überraschen" müssen, sich aus Angst etwas antun.
Warum die niedersächsischen Kinder da empfindlicher reagieren sollten als die anderer BL, ist mir nicht ganz klar...
Wir hatten dieses Thema schon mal in einem früheren Forum. Daher weiß ich, dass die Regelungen wirklich total unterschiedlich sind. In einem BL MÜSSEN die Arbeiten und selbst die Berichtigungen unterschrieben werden, und in anderen BL eben nicht. Ich bin aber zu faul, jetzt nochmals im nds. Schulgesetz nachzusehen. Auch an das Forum erinnere ich mich nicht mehr.
Kannst ja mal im SG deines Landes nachsehen, wie es dort gehandhabt wird.
LG
klexel |
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