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Forum: "unentschuldigtes Fehlen; Benotung"

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unentschuldigtes Fehlen; Benotungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: chakotay Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2004 10:39:30

Bevor ist mich durch die BASS quäle , frage ich lieber hier im Forum - vielleicht stand ja schon ein/e Kollege/in vor dem gleichen Problem:
Ich habe einen Schüler (Hauptschule, 10 B), der in den letzten beiden Monaten eine erhebliche Fehlstundenzahl aufgebaut hat. Er ist volljährig, könnte sich also selber entschuldigen...
Die Zeugnisse stehen vor der Türe und die Benotung fällt nun schwer (Abgangszeugnis!!!).

- Wie benotet ihr die mündl. Mitarbeit bei unentschuldigtem Fehlen? Mit "ungenügend" oder einfach nicht? (nach dem Motto: Quittung erfolgt bei der nächsten Arbeit, beim nächsten Test). Falls nicht: Wie erstellt ihr eine Zeugnisnote, wenn es ein Fach betrifft, wo kein Test geschrieben wurde???

- Ich habe schwach im Hinterkopf, dass bei einer Fehlstundenzahl in einem Fach von über 50 % keine Note gegeben werden kann/darf. Wie erscheint das denn dann im Zeugnis???

Noch eine kurze Hintergrundinfo: Das "Blaumachen" ist kein neues Thema für diesen Schüler; er ist aufgrund von Verhaltensproblemen von Gymnasium und Realschule geflogen und hat bis vor seiner Fehlstundenanhäufung an der Hauptschule (selbstverständlich ) 10 B mit Quali locker anvisiert. Berufl. Planungen sind eigentlich abgeschlossen (Höhere Handelsschule) - was mache ich nun mit ihm? *seufz* Gespräche mit ihm haben diesbezüglich nur ein zerknirschtes "Ja, ich weiß..." ergeben, geändert hat sich nix...



Danke im Voraus für eure Hilfe!

Chakotay


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von: meike Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2004 11:38:59 geändert: 04.07.2004 11:39:43

bei uns wird das folgendermaßen gehandhabt:

Bei einer unentschuldigten Fehlstundenzahl von 25 % gibt es keine Note mehr - im Zeugnis steht dann: Nicht benotbar.

Alle mir bekannten Schulen handhaben das ebenfalls so.

Bis 25% liegt es im Ermessen der Lehrperson, ob sie z.B. eine Feststellungsprüfung macht.

Jede Stunde, die nicht zeitnah (d.h. innerhalb von zwei Wochen) entschuldigt wird, gilt als "6" und wird auch so gewertet.

Alles andere steht im Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes...



nun muss...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: stella73 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.07.2004 15:35:11

ich doch noch meinen senf dazu geben, obwohl ich grad am packen bin... man kommt einfach nicht los von euch!!!!!
unsere schule ist relativ liberal, wenn es um unentschuldigte stunden respektive fehlstunden geht. eine direkte regelung gibt es nicht, wird von schüler zu schüler individuell gehandhabt. wenn ein schüler zu oft fehlt, dann muss er am ende des jahres eine feststellungsprüfung machen. bzw. sollte er. ich hatte heuer ein mädchen in meiner klasse, die extrem selten da war, ist auch schon volljährig, d.h. man konnte nicht mit den eltern reden und sie gab immer noch besagtes "ja, ich weiß. es wird besser" von sich. fakt ist: das mädchen leidet an magersucht (war einfach noch nicht so offensichtlich) und wird seit jahren von ihrem vater missbraucht. es ist noch nicht offiziell, bedeutet, die klassenkollegen fühlen sich jetzt natürlich benachteiligt, weil wir sie positiv abgeschlossen haben und die anderen ja nicht wissen, warum wir das getan haben. aber ich habe mich sehr dafür eingesetzt, dass wir dieses tun, denn hätten wir sie nicht abgeschlossen, möchte ich gar nicht wissen, wo sie dann im nächsten jahr gelandet wäre...
ich hatte selber eine million fehlstunden in der schule. ich habe meinen abschluss hier in wien gemacht, bin somit sehr früh von zuhause ausgezogen (eltern leben am land) und war total überfordert mit der freiheit. wohnte im studentenheim und da gabs natürlich party ohne ende. mit 17 bist du noch nicht so weit, dass du da vernünftig entscheidest oder ich wars halt nicht. meine lehrer damals waren ganz großartig. sie haben sich zwar endlos geärgert über mich, aber fallen gelassen haben sie mich nie und das fand ich schon ziemlich genial.
so - nu aber ran an den koffer!!!!! uuuuurrrrlaub!!!!!


Grenze der Benotungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: chakotay Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.07.2004 07:46:47

Danke, stella und meike!
(Genieße deinen Urlaub! )

Offensichtlich handhaben die meisten Schulen das doch innerhalb eines Rahmens recht unterschiedlich. Gibt es denn konkrete Gesetzesvorlagen dazu (Schulgesetz)? (Ich wohne übrigens in NRW).
In meinem Kopf schwirrte die 50 %-Grenze herum, dass man ab da keine Note geben DARF. Stimmt das so?
Wir sind eigentlich auch eine recht "liberale" Schule und wollen dem betreffenden Schüler auch seinen Abschluss erteilen, um ihm eine Chance für die Zukunft zu geben. Rein kognitiv ist 10B mit Quali überhaupt kein Problem (wie oben erwähnt ist er eigentlich Gymnasialschüler... ).
Die Frage ist nur, wo sind die Grenzen der "Liberalität"??????

*immer noch seufz*

Chakotay


50% ?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: meike Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.07.2004 10:22:37

AScho §8+9
Ansonsten: BASS

http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schule/System/Recht/FAQ/index.html

Ich kenn nur die 25%-Regel, von den 50 habe ich noch nie was gehört...



Bei unsneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sandy03 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.07.2004 11:40:44

wird über die Prozentklausel hinaus auf der Zeugniskonferenz von allen Unterrichtenden im Einzelfall über den zu benotenden (oder eben nciht zu benotenden) Schüler abgestimmt. Der Klassenlehrer macht einen Vorschlag, den die anderen L entweder ablehnen oder diesem zustimmen, da der KL den Schüler in der Regel am besten beurteilen kann. => Ist er von den Fehlzeiten zu bewerten oder nicht, was ist mit der schulischen Zukunft (gerade bei Abschlussklassen wichtig zu berücksichtigen)? ...

LG
Sandy





Unentschuldigtes Fehlenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mardy2 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.07.2004 12:30:21

Zu diesem Thema kann ich, zurückblickend auf fast 30 Dienstjahre an der Hauptschule, nur folgenden Rat zur Vorgehensweise geben: Ein bereits volljähriger Schüler hat natürlich auch schon die Schulpflicht erfüllt und kann aufgrund fortgesetzten unentschuldigten Fehlens nach Antrag beim zuständigen Schulrat vom Schulbesuch ausgeschlossen werden. Diesen Antrag muss die Klassenkonferenz stellen. Wird dieser Weg nicht gewählt und der Schüler verbleibt in der Klasse, erhält er die Note Ungenügend bei Klassenarbeiten und schriftlichen Lernerfolgskontrollen, die er schuldhaft, also unentschuldigt versäumt. Im mündlichen Bereich kann aber so nicht verfahren werden, da anwesende Schüler ja nicht aufgrund ihrer Präsenz mit Gut oder Befriedigend benotet werden.

mardy2


Nachtrag zum Themaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mardy2 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.07.2004 12:39:18

Ob das Fehlen entschuldigt oder unentschuldigt ist, entscheidet allein der Klassenleiter aufgrund der Sachlage. Der volljährige Schüler bittet um Entschuldigung, der Lehrer akzeptiert diese oder weist sie zurück.


Danke!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: chakotay Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.07.2004 20:20:00

Danke an Meike, Stella, Sandy, Mardy!!!
Für alle Interessierten hier nun die möglichen Regelungen bei einer hohen Anzahl von Fehlstunden, bezogen auf das Bundesland NRW:

- Es gibt keine gesetzl. Festschreibung für die Benotung bei einer hohen unentschuldigten Fehlstundenzahl
- Schulen müssen das intern klären, die meisten Schulen benutzen in der Sek I die 50 %-Regel; für die Sek II gilt die 25 %-Regelung
- die Note der mündl. Mitarbeit muss sich auf die Stunden der Anwesenheit beziehen - die anderen Schüler werden ja auch aufgrund ihrer Leistung und nicht aufgrund ihrer Anwesenheit bewertet
- falls ein Lehrer feststellt, dass er dem Schüler keine Note erteilen kann, weil er an zu wenigen Fachstunden teilgenommen hat, kann er den Schüler einer Feststellungsprüfung unterziehen
- Feststellungsprüfungen können mündlich oder schriftlich vollzogen werden; Themeninhalte ist der jeweilige Stoffplan, der der Jahrgangsstufe zugrunde liegt
- ansonsten können pädagogische Noten erteilt werden

Ich hoffe, dass euch diese Infos ein wenig nützen - ich werde mich jetzt mal an die Zeugnisse begeben...

Grüße an alle da draußen!

Chakotay


Nachtrag 2neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mardy2 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.07.2004 12:09:28 geändert: 16.07.2004 12:12:32

Hallo chakotay,

danke für deine Info. Meine Ausführungen bezogen sich auf die Berliner Schule und konnten somit nur ein grober Hinweis auf eine Vorgehensweise im Falle unentschuldigten Fehlens sein. Da kann man mal wieder sehen, welche Unterschiede das föderative Schulsystem aufweist. Ich halte die NRW-Vorgaben für durchaus bedenkenswert. Sind sie aber auch immer praktikabel?

mardy2


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