Hallo zusammen,
mein Versetzungsantrag wurde wiederholt abgelehnt. Ich habe im neuen Bundesland eine Schule, die mich zum neuen Schuljahr einstellen würde. Es heißt, wenn ich allerdings in Hessen kündige, verliere ich meine Pensionsansprüche. Gesagt haben mir das viele, wo das steht konnte mir allerdings keiner sagen. Im Landesbeamtengesetz steht: ... mit der Kündigung verliert der Beamte sämtliche Dienstrechte, soweit gesetzlich nichts anderes geregelt ist. Im Bundesbesoldungsgetz steht: ruhegehaltsfähige Dienstzeiten sind Dienstzeiten als Beamter. Bei Beamten, die gekündigt haben, um einer ihnen drohende Kündigung vorzugreifen, werden die Zeiten nicht angerechntet. Das würde bei mir nicht vorliegen. Hat einer Erfahrungen damit, oder kennt sich aus???
Viele Grüße
Engelsue