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Forum: "Schullaufbahnempfehlung in Rheinland-Pfalz"

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Schullaufbahnempfehlung in Rheinland-Pfalzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: leaha Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.01.2011 15:31:14

Hallo,
ich hoffe, jemand kann mir bei dieser Frage helfen:
Ich habe dieses Schuljahr eine vierte Klasse in Rheinland-Pfalz übernommen und muss jetzt zum Halbjahr die Schullaufbahnempfehlungen abgeben.
Ich habe einen Schüler, den ich eigentlich für die IGS oder Realschule empfehlen würde. Er hat zwar schriftlich fast alle Leistungen im Grunde gut, zeigt jedoch im mündlichen Bereich kaum Mitarbeit oder Interesse. Er stört zwar nicht, aber wirkt fast immer abwesend. Nach Rücksprache mit Kolleginnen habe ich mich dann eigentlich für die Realschulempfehlung entschieden. Jetzt hatte ich heute ein langes Gespräch mit der Mutter. Sie möchte ihren Sohn gerne aufs Gymnasium schicken. Das ist ja auch ihr gutes Recht, bei uns in Rlp sind die Empfehlungen ja nicht bindend. Als alleinerziehende Mutter ist sie aber auf einen Schulstandort in der Nähe ihres Arbeitsplatzes angewiesen, für den der Sohn eigentlich nicht im Einzugsgebiet ist. So ist es sowieso schon schwer, einen Platz an einem Gymnasium zu bekommen und erst recht, wenn keine entsprechende Empfehlung vorliegt.
Jetzt ist die Frage, ob ich den Sohn für das Gymnasium empfehlen sollte, damit die Mutter tatsächlich die Wahl hat und die Entscheidung fällen kann und nicht wegen ihrer persönlichen Situation in ihrer Entscheidung schon so eingschränkt ist.
Eigentlich habe ich zuerst gesagt, dass ich das nicht machen kann, denn die Empfehlungen sollen ja auf schulischen Leistungen und Arbeitsverhalten basieren. Jetzt denke ich aber, dass sie vielleicht recht hat und ich ja nichts zu verlieren habe, sie aber dann das tun kann, was sie für das Beste für ihren Sohn hält. Ist es nicht unmenschlich, wenn ich dann sage, das ist ja ihr Problem?
Aaah, das ich mich aber auch so schnell verunsichern lasse. Was würdet ihr tun?
Leaha


Wie du richtig angemerkt hastneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.01.2011 16:17:41

sind die Empfehlungen nicht verbindlich (bei uns seit neuestem auch nicht mehr - Saarland).
Ich halte es so, dass ich auf dem Entwicklungsbericht die Empfehlung gebe, die ich auch vertreten kann und nicht eine, die die Eltern gerne lesen möchten. Selbst wenn ich Realschule draufschreibe, bleibt es den Eltern doch unbenommen, das Kind trotzdem am Gymnasium anzumelden.
Oder habe ich an deiner Frage was falsch verstanden?


Ja...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: leaha Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.01.2011 16:53:12

...im Prinzip ist es so und ich sehe es auch genauso. Nur hat er wohl nur eine sehr geringe Chance, an einem Gymnasium in dem Ort, in dem die Mutter arbeitet angenommen zu werden ohne Gymnasialempfehlung.
Das habe ich oben auch geschrieben.


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.01.2011 17:04:57

Diese Empfehlungen treiben schon häufiger besondere Blüten.

Bei uns werden jetzt zum Halbjahr nur Trends gegeben, die eigentliche Empfehlung, mit der man sich bewerben muss, folgt erst im Sommer. Somit hat man vorab eine Prognose und dann ein halbes Jahr - naja ein paar Monate - an den Noten, Arbeitsverhalten etc. noch etwas zu verändern.

In unserer Schule war ein Vater, der sich ebenfalls um die Empfehlung Sorgen macht, und legte einen Behindertenausweis vor. Das eine Thema war, dass die Sportnote ausgesetzt werden sollte, das konnten wir nachvollziehen.
Im gleichen Gespräch ging es dann aber auch darum, dass das Kind eine schlechtere Rechtschreibung habe, weil es sich auf Grund der Behinderung nicht konzentrieren könne. Dies war aber bisher gar nicht aufgefallen oder angemerkt worden. Nun, vor Toreschluss, möchte er gerne für sein Kind einen Nachteilsausgleich, damit ggf. die Deutschnote auch noch ein bisschen besser ausfällt.

Und das auch hier, obwohl die Empfehlung gar nicht bindend ist und die Eltern ohnehin die Schule wählen können, die ihnen gefällt.

Letztlich reden wir den Eltern doch aber nicht nach dem Mund, sondern entscheiden auf Grundlage der Leistungen, welche Schule das Kind schaffen kann.

Palim


Die Empfehlungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.01.2011 17:09:41 geändert: 13.01.2011 17:11:33

schreibst du als KL nach schulischen Aspekten und nicht nach den persönlichen Verhältnissen der Eltern.
Da die Eltern weder an die Empfehlung gebunden sind, noch selbige bei der Anmeldung vorlegen müssen, weiß ich nicht wo das Problem liegen soll.
Außerdem gibt es keine Schulbezirke mehr und man hat auch von daher die Möglichkeit sein Kind anzumelden wo man möchte.
Das Leben ist eben auch in dieser Hinsicht kein Wunschkonzert.


@leahaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.01.2011 19:52:58

Du widersprichst dir selbst: Wenn die Empfehlungen nicht verbindlich sind, darf das Gymnasium die Aufnahme auch DAVON nicht abhängig machen!
Es kann dann höchstens sein, dass das Gymnasium aus Kapazitätsgründen ablehnt. Das kann dann aber einem Schüler MIT Empfehlung auch passieren (bzw. konnte, gilt ja wie gesagt nicht mehr)


Stimmt stimmt...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: leaha Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.01.2011 13:41:29

...ich habe mich da wohl zu sehr verunsichern lassen. Es sind ja auch meine ersten Empfehlungen
Habe jetzt die Vordrucke für die Empfehlungen bekommen und da steht sogar drauf, dass die Empfehlung der weiterführenden Schule nicht vorgelegt werden muss. Damit erledigt sich das Problem für die Mutter und für mich quasi von selber....
...lerne: Erst informieren, dann Panik machen ;) (das gilt auch für uns beide)
Danke euch allen trotzdem


Vorsicht!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.01.2011 14:45:44

Die Regelung ist in den Bundesländern verschieden, aber obwohl die Empfehlung nicht bindend ist, hat sie für die aufnehmende Schule durchaus Auswirkungen.

Wenn zum Beispiel ein Kind an einer Schulform völlig überfordert ist und die Leistungen katastrophal sind, gibt es für die Schule zumindest die Möglichkeit, das Kind (je nach Bundesland) nach der 5. oder 6. Klasse wieder in die nächstniedrigere Schulform zu schicken, auch gegen den Willen der Eltern.

Der Optimalfall wäre ja, dass alle Eltern einsichtig sind und für ihr Kind zusammen mit der Schule das Beste entscheiden, oft ist das aber nicht der Fall. Da wird ein Kind noch mit Wiederholung der Klasse gequält, um dann auch das Wiederholungsjahr nicht zu schaffen. Danach wird dann "abgeschult."

Empfehlungen haben eben doch eine Auswirkung.


@rhaudaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.01.2011 19:54:47

wieder in die nächstniedrigere Schulform zu schicken, auch gegen den Willen der Eltern.

Für welches Bundesland weißt du das? is ja'n Ding, davon hab ich noch nie gehört, das muss ich nächste Woche gleich mal erforschen, wie das bei uns ist (könnte mir eher vorstellen, dass es so gut wie nicht vorkommt, dass Eltern sich DANN noch sträuben würden und insofern gar keiner GEGEN den Willen rausgeschmissen wird)
Bei uns geht's nächste Woche in die heiße Phase: am 21. Zeugnisse und danach Beratungsgespräche. Hoffentlich sind die Eltern alle vernünftig.


Dasneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.01.2011 20:17:17 geändert: 14.01.2011 21:05:00

ist in Niedersachsen so.
Auszug aus dem Schulrecht:

Besonderheiten für die Realschule:

Wer ohne Empfehlung für die Realschule oder das Gymnasium am Ende des 6.Schuljahrgangs nicht versetzt worden ist, kann durch Beschluss der Klassenkonferenz an die Hauptschule überwiesen werden, wenn aufgrund der gezeigten Leistungen auch nach einem Wiederholungsjahr eine erfolgreiche Mitarbeit nicht zu erwarten ist. Der Überweisungsbeschluss bedarf der Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Konferenzmitglieder.


Diese Regelung wird durchaus angewendet und betrifft pro 6. Klasse 1-2 SchülerInnen mit HS-Empfehlung, die einfach an der RS keine Chance haben.


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