Hallo,
arbeite in RLP, bin seit der Geburt unseres Sohnes im Juni letzten Jahres, bzw. nach dem Mutterschutz nun in Elternzeit.
Eigentlich war geplant, dass ich für ein Jahr, also bis 10.6.11 daheim bleibe, dann übernimmt mein Mann, ebenfalls Beamter, seine zwei Partnermonate wegen des Elterngeldes bis 10.8.11.
Ich wollte in diesem Zeitraum meine Elternzeit unterbrechen, für diese zwei Monate voll arbeiten und danach den zweiten Teil meiner mir zustehenden Elternzeit nehmen.
Das soll mir nun nicht gewährt werden, weil ein Großteil dieser Zeit in die Sommerferien fällt und ich mir somit "rechtswidrig eine mir nicht zustehende Besoldung erschleichen" würde. O-Ton Sachbearbeiterin ADD.
Wäre mein Sohn im Januar oder März geboren, kein Problem. Aber weil die Sommerferien betroffen sind und die Ferien so doof fallen, guck ich in die Röhre?!
Ich kann aber leider nichts dafür, dass mein Sohn eben um diese Zeit geboren wurde, ich kann nichts dafür, dass ich nach diesen zwei Monaten wieder daheim bleiben muss und ich kann auch nichts dafür, dass unsere Partnermonate aufgrund der beruflichen Situation meines Mannes genau auf dieses Datum fallen.
Meine Familienplanung habe ich sicherlich nicht nach dem Fall der Sommerferien ausgerichtet!!!
Ist es tatsächlich so, dass mir der Dienstherr die Einteilung der Elternzeit, solange ich im erlaubten Rahmen von zwei Aufteilungen bleibe, vorschreiben, verbieten kann?
Ich habe angeboten, dass man mir die Ferien nicht bezahlt, mir nur die Tage besoldet, in denen ich arbeite. Das wäre aber organisatorisch nicht möglich.
Für Erfahrungen, Antworten, Ratschläge oder evtl. Ansprechpartner wäre ich sehr dankbar.
Sollte ich in diesem Fall evtl. die Gewerkschaft einschalten?
LG
Utchen