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Forum: "Elternzeit aufteilen, trotz Ferien, was ist rechtens?"

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Elternzeit aufteilen, trotz Ferien, was ist rechtens?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: utchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.01.2011 11:38:51

Hallo,
arbeite in RLP, bin seit der Geburt unseres Sohnes im Juni letzten Jahres, bzw. nach dem Mutterschutz nun in Elternzeit.
Eigentlich war geplant, dass ich für ein Jahr, also bis 10.6.11 daheim bleibe, dann übernimmt mein Mann, ebenfalls Beamter, seine zwei Partnermonate wegen des Elterngeldes bis 10.8.11.

Ich wollte in diesem Zeitraum meine Elternzeit unterbrechen, für diese zwei Monate voll arbeiten und danach den zweiten Teil meiner mir zustehenden Elternzeit nehmen.

Das soll mir nun nicht gewährt werden, weil ein Großteil dieser Zeit in die Sommerferien fällt und ich mir somit "rechtswidrig eine mir nicht zustehende Besoldung erschleichen" würde. O-Ton Sachbearbeiterin ADD.

Wäre mein Sohn im Januar oder März geboren, kein Problem. Aber weil die Sommerferien betroffen sind und die Ferien so doof fallen, guck ich in die Röhre?!

Ich kann aber leider nichts dafür, dass mein Sohn eben um diese Zeit geboren wurde, ich kann nichts dafür, dass ich nach diesen zwei Monaten wieder daheim bleiben muss und ich kann auch nichts dafür, dass unsere Partnermonate aufgrund der beruflichen Situation meines Mannes genau auf dieses Datum fallen.
Meine Familienplanung habe ich sicherlich nicht nach dem Fall der Sommerferien ausgerichtet!!!

Ist es tatsächlich so, dass mir der Dienstherr die Einteilung der Elternzeit, solange ich im erlaubten Rahmen von zwei Aufteilungen bleibe, vorschreiben, verbieten kann?
Ich habe angeboten, dass man mir die Ferien nicht bezahlt, mir nur die Tage besoldet, in denen ich arbeite. Das wäre aber organisatorisch nicht möglich.

Für Erfahrungen, Antworten, Ratschläge oder evtl. Ansprechpartner wäre ich sehr dankbar.
Sollte ich in diesem Fall evtl. die Gewerkschaft einschalten?
LG
Utchen


Personalrat bei der Schulbehördeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.01.2011 14:20:28

Ich würde den peronalrat bei der Schulbehörde einschalten und vorher mit der Gewerkschaft reden, damit der Vertreter im LPR Bescheid weiß.


Ich...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wencke_g Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.01.2011 14:34:36

bin über die Reaktion der ADD echt entsetzt!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die dir vorschreiben dürfen, wann du deine Elternzeit nehmen "darfst".
Mein Sohn wurde auch so geboren, dass mein Mann und ich den Wechsel im Juni gemacht haben. Ich bin dann 2 Wochen vor den Sommerferien arbeiten gegangen (vollzeit). Dann waren direkt 6 Wochen Sommerferien.
Volle Bezahlung war selbstverständlich. Ach so: auch RLP...

Einziger Unterschied zu dir: ich habe hinterher KEINEN Elternurlaub genommen (mein Mann blieb 7 Monate in Elternzeit Zuhause), sondern bin dann auch NACH den Sommerferien wieder voll angefangen zu arbeiten...

Mein Rat: wende dich an den Personalrat, informiere dich so gut wie möglich über die genaue rechtliche Situation im Internet oder frage evtl. sogar mal bei einem Anwalt nach (wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, kostet das ja auch nichts)...


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hugo11 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.01.2011 15:05:43

dass unsere Partnermonate aufgrund der beruflichen Situation meines Mannes genau auf dieses Datum fallen.


Wenn du das beweisen kannst (Bestätigung des Arbeitgebers deines Mannes), kann ich mir nicht vorstellen, dass man euch vorschreibt, wann ihr eure Elternzeit nehmt. Sollte dein Mann keine Bestätigung erhalten, dass er nur im Juni und Juli 2 Monate Elternzeit nehmen kann, sieht es so aus, dass ihr den Zeitpunkt bewußt so gelegt habt, dass du nicht arbeiten musst. Dann könnte man den Argumenten der Sachbearbeiterin durchaus folgen.


Heute ist der Bescheid gekommenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: utchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.03.2011 17:37:55

Mein Wiedereinstieg für eben diese beiden Monate wurde schriftlich vom Dienstherrn abgelehnt, da zuviel Arbeitszeit in die Ferien fällt. Laut Verordnung in RLP zulässig, da mir innerhalb der Elternzeit überhaupt keine Beschäftigung zugestanden werden *muss*, wenn nicht irgendwo Bedarf herrscht.

Ich darf allerdings nach den Ferien, dann aber nur mit fünf Stunden, da mein Mann ja wieder arbeiten muss, einsteigen, sollte sich eine Schule finden, die mich braucht.
Da diese Teilzeitarbeit während der Elternzeit ist, wird sie nicht auf das 12-Jahres-Teilzeitlimit angerechnet. Wenigstens etwas.

LG
Utchen





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