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Forum: "Beurlaubung aufgrund Angebot einer Privatschule"
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| Probezeit | | von: rhauda
erstellt: 23.01.2011 16:33:40 |
Normalerweise ist es so, dass der Dienstherr dem Antrag auf Versetzung an eine Schule, die in kirchlicher Trägerschaft ist, zustimmen MUSS.
Dazu wird man dann berurlaubt.
ABER: Egal, ob es nun möglich ist, während der Probezeit mit Beurlaubung die Schule zu wechseln (ich bezweifle das), hieße das auf jeden Fall, dass deine Probezeit zumindest unterbrochen wird und die Lebenszeitverbeamtung nicht erfolgt. Das würde ich mir sehr gut überlegen. Es könnte dann nämlich durchaus sein, dass deine Probezeit wieder von vorn anfängt, wenn du wieder an eine staatliche Schule zurückkehrst, weil ja der Dienstherr gehalten ist, die Berurteilungen auf Grund aktueller Leistungen zu verfassen. |
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