Ich kann nicht über das Abi sprechen, weil ich an einer RS in NRW unterrichte. Aber ich könnte mir vorstellen, dass die Vorgaben vergleichbar sind. In den Auswertungsanleitungen für unsere ZP10 steht: "schreibt sprachlich richtig (Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik)" (siehe
http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/zp10/aufgaben/fach.html?fach=46
dann weiter unter "Beispiel Endfassung", "Auswertungsanleitung", letzte Seite.
Auch in den entsprechenden Erlassen sind unter Sprachlicher Richtigkeit immer die drei Bereiche RS, ZS und G gemeint. Warum sollte das beim Abi anders sein?
Wie man damit genau umgeht, ja, damit wird man trotz aller angestrebten Vergleichbarkeit ziemlich allein gelassen. Von Implementationsveranstaltungen weiß ich, dass in manchen Kollegien mit einem Fehlerquotienten gearbeitet wird. Das ist in meinem Kollegium umstritten. Bei der letzten ZP10 haben wir festgestellt, dass es keine gravierenden Unterschiede in der Punktzahl gab, obwohl der Erstkorrektor mit Fehlerquotient arbeitete und der Zweitkorrektor die Punktzahl "aus dem Bauch" gab.
Vielleicht hilft dir das weiter?