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Forum: ""schreibt sprachlich richtig" - was bedeutet dieses Kriterium im Abi in NRW?"

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"schreibt sprachlich richtig" - was bedeutet dieses Kriterium im Abi in NRW?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: karinhansen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.01.2011 18:29:33

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen

"schreibt sprachlich richtig" steht auf den Bewertungsbögen zum schrifltichen Abitur in NRW.
Die Fachkolleginnen meiner Schule handhaben dieses Kriterum verschieden.

Manche bewerten darunter nur Orthographiefehler.

Manche auch Grammatikfehler oder falsche Wortverwendung.

Und manche nur Grammatik und Lexik und ziehen Rechtschreibung unter "gehäufte Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit" ab.

Meinem Verständnis nach meint das andere Kriterum "formuliert lexikalisch und syntaktisch sicher, variabel und komplex - und zugleich klar" Korrektheit in Grammatik und Lexik.

Wieso heißt das Kriterium in Frage nicht ganz klar "schreibt orthographisch richtig"?

Und wo kann man die Definition dieses Kriteriums nachlesen?

Wie handhabt ihr das?

Grüße
Karin


Sprachliche Richtigkeitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.01.2011 23:13:37

Ich kann nicht über das Abi sprechen, weil ich an einer RS in NRW unterrichte. Aber ich könnte mir vorstellen, dass die Vorgaben vergleichbar sind. In den Auswertungsanleitungen für unsere ZP10 steht: "schreibt sprachlich richtig (Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik)" (siehe
http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/zp10/aufgaben/fach.html?fach=46
dann weiter unter "Beispiel Endfassung", "Auswertungsanleitung", letzte Seite.

Auch in den entsprechenden Erlassen sind unter Sprachlicher Richtigkeit immer die drei Bereiche RS, ZS und G gemeint. Warum sollte das beim Abi anders sein?

Wie man damit genau umgeht, ja, damit wird man trotz aller angestrebten Vergleichbarkeit ziemlich allein gelassen. Von Implementationsveranstaltungen weiß ich, dass in manchen Kollegien mit einem Fehlerquotienten gearbeitet wird. Das ist in meinem Kollegium umstritten. Bei der letzten ZP10 haben wir festgestellt, dass es keine gravierenden Unterschiede in der Punktzahl gab, obwohl der Erstkorrektor mit Fehlerquotient arbeitete und der Zweitkorrektor die Punktzahl "aus dem Bauch" gab.

Vielleicht hilft dir das weiter?


Also...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: galadriel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.01.2011 14:34:50

....für mich fallen da sowohl Orthographie als auch Grammatik und Ausdrucksvermögen drunter.


Nein,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.01.2011 23:24:54

wie gesagt, ich weiß nicht, wie es beim Abi ist, ich ziehe lediglich Rückschlüsse aus der ZP 10/RS/NRW. Bei uns fällt Ausdrucksvermögen nicht unter sprachliche Richtigkeit, sondern alles zusammen (incl. Syntax, gedankliche Geschlossenheit usw.) gilt als "Darstellungsleistung". Sprachlich richtig bezieht sich nur auf Orthographie, Zeichensetzung und Grammatik.


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