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Forum: "Abstimmungsverhalten bei Konferenzen - Stimmenthaltung?"

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Abstimmungsverhalten bei Konferenzen - Stimmenthaltung?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.02.2011 18:44:41

In der bayerischen VSO (Volksschulordnung) steht: "Der Lehrer ist zur Stimmabgabe verflichtet."
Wie seht ihr das? Muss man dann zwangsläufig mit Ja oder Nein stimmen oder kann man sich enthalten?
Es wird immer gesagt, man kann sich nicht enthalten.

Doch: Selbst bei Abstimmungen im Bundestag oder Landtag gibt es Enthaltungen. Warum sollen das Lehrer plötzlich nicht mehr dürfen?
Vielleicht hat sich schon einmal jemand von euch damit auseinandergesetzt und kann mir sagen, wie dieser Text oben zu verstehen ist oder ob dieser Paragraph Auslegungssache ist.

LG: ysnp


Es gibt zumindest in RLP tatsächlichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.02.2011 18:52:17

Abstimmungen in Konferenzen, bei denen man sich nicht enthalten darf, sondern entweder dafür oder dagegen stimmen muss.
Das ist meiner Einstellung nach auch sinnvoll z. B. bei Abstimmungen in Zeugniskonferenzen.


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.02.2011 18:57:17 geändert: 28.02.2011 20:18:06

Niedersachsen genauso

Stell dir vor, es gibt eine Diskussion über einen Problemfall in einer Zeugiskonferez - und keiner hat den Mut, Stellung zu beziehen - alle enthalten sich. Wohin sollte das führen??

"Der Lehrer ist zur Stimmabgabe verflichtet."

Ich finde diesen Satz eindeutig. Du MUSST eben eine Ja- oder Neinstimme abgeben. Wenn du dich enthältst, gibst du ja deine Stimme nicht ab, hältst sie eben zurück.


In NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.02.2011 20:14:09

gibt es auch in bestimmten Fällen - Zensuren, Versetzung, Ordnungsmaßnahmen - kein Enthaltungsrecht, wohl aber, wenn es um organisatorische Fragen gibt, z.B. Entscheidung über eine Projektwoche, Änderungen in der Hausordnung usw.


In Schleswig-Holsteinneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: leva Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.03.2011 22:39:18

Bei uns in Schleswig-Holstein habe ich von so einer Bestimmung noch nichts gehört oder gelesen.

Mir scheint diese Regelung aber sinnvoll zu sein. Ich habe bei uns an der Schule schon kontroverse Diskussionen erlebt, nach denen sich dann etwa die Hälfte des Kollegiums enthalten hat. Das finde ich fürchterlich. Es ist einfach keine Bereitschaft da, Verantwortung zu übernehmen. Da könnte ich mir die Haare raufen....




Keine Ahnungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.03.2011 15:53:30

Aber wenn du zur Stimmabgabe verpflichtest bist, ist m.E. eine Enthaltung auch eine Stimmabgabe. Was sollte da prinzipiell dagegen sprechen.

Ich finde wohl, dass man sich auch der Stimme enthalten kann. Durch den Kursunterricht kann ich zwar zur Klassenkonferenz gehören, aber den Schüler nicht unterrichten. Wie soll ich da eine Entscheidung treffen. Da enthalte ich mich lieber.


@caldeiraoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.03.2011 16:12:43 geändert: 02.03.2011 16:13:14

Dann darfst Du nach NRW-Recht auch nicht mitstimmen. Eine Enthaltung ist also unnötig.

Auf ZeuKos dürfen nur diejenigen LuL über einen S abstimmen, die ihn in dem laufenden Schulhalbjahr auch unterrichten.


Bei unsneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.03.2011 16:12:55

steht das in der Konferenzordnung zu den einzelnen Konferenzarten.

Bei Kursen ist natürlich nur der/diejenige stimmberechtigt, der/die den S auch unterrichtet. Wenn du also nicht stimmberechtigt bist, brauchst du dich auch nicht zu enthalten.

In Zeugniskonferenzen gibt es keine Enthaltung aus o.a. Gründen

In Klassenkonferenzen, wo es um Disziplinarmaßnahmen eines einzelen S geht, gibts auch keine Enthaltung. Stellt euch vor, es gibt den Antrag zur Überweisung in eine Parallelklasse, und keiner im Kollegium hat dazu eine Meinung. Peinlich. Geht also nicht.

In Gesamtkonferenzen gibt es sehr wohl die Möglichkeit der Stimmenthaltung.Wenn also abgestimmt wird, ob die Schule vom 45Minuten-Rhythmus zum Doppelstundenmodell wechseln will, kann ich mich sehr wohl enthalten.

LG
klexel


Teilkonferenzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.03.2011 16:18:57

In NRW gibt es keine Klassenkonferenzen sondern nur die Teilkonferenz (über Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen). Die hierin vertretenen Mitglieder (Schulleitungsmitglied, drei VertreterInnen des Kollegiums, der/die Klassenlehrer, ein Eltern- und ein Schülervertreter) können sich auch enthalten. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.03.2011 18:56:03

In manchen Schulordnungen steht ja ausdrücklich, dass es bei bestimmten Abstimmungen keine Stimmenthaltung gibt.
Die VSO in Bayern sagt nichts Näheres darüber. Meines Ermessens ist eine Stimmenthaltung auch eine Stimmabgabe, sonst wäre diese Art in der Demokratie nicht erfunden worden. Wenn es Themen gibt, wo das nicht möglich ist, müssen die auch genau in der Schulordnung definiert sein.
Ist leider in der VSO nicht so, es wird nur allgemein definiert. Ich meine, dass man das nicht so interpretieren kann, dass man nur mit Ja oder Nein stimmen kann, sondern Enthaltung ist auch eine Stimmabgabe.
Aber das war eben meine Frage, ob ich richtig in meiner Interpretation liege - aber ich sehe, es sieht auch von euch der eine so, der andere wieder so.
Auch im Internet finde ich darüber keine klare Aussage.


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