transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 2 Mitglieder online 25.11.2024 02:34:26
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Zeugnisnoten abändern durch Schulleitung"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

 Seite: 1 von 4 >    >>
Gehe zu Seite:
Zeugnisnoten abändern durch Schulleitungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kunoschlonz Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.03.2011 20:47:20

Ich habe eine kurze Frage:
Aus welchen Gründen darf ein SL in Rheinland-Pfalz eine Zeugnisnote abändern?

Ich befürchte nämlich, dass meine Zeugnisnote in Physik (5) abgeändert werden soll, damit ein Schüler seinen Realschulabschluss bekommen soll.
Dieser Schüler hat bei meinen schriftlichen Überprüfungen (10-h-Tests) jeweils leere Blätter abgegeben und seine Mitarbeit besteht bestenfalls aus körperlicher Anwesenheit.

Ich habe mich mal im Internet schlau gemacht und gelesen, dass der SL die Note aus wichtigen Gründen im Ausnahmefall abändern darf. Aber was sind wichtige Gründe?

Ich bedanke mich jetzt schon für eure Bemühungen :)


Wenn das mein Schulleiter machen würde, würde ichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lupenrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.03.2011 20:53:19

in Gegenwart des Personalrates schriftlich zu Protokoll geben, dass dies ausdrücklich gegen meinen Wwillen als verantwortlicher und beurteilender Fachlehrer geschieht.

Wo kommen wir denn da hin!
Dann kann der Schulleiter ja gleich alle Schulnoten aller Schülerr willkürlich festlegen, per Zufallsgenerator vielleicht?

Im Ernst:
Arbeitsverweigerung bleibt Arbeitsverweigerung.

Was würden alle!!! Schüler daraus lernen?


Den einzigen gewichtigen Grundneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: petty1412 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.03.2011 21:07:30

den ich in solchen Fällen kenne, ist eine längere Erkrankung des Schülers, aber in solchen Fällen finden normalerweise alle einen passenden und möglichst unbürokratischen Weg, das zu lösen.

Arbeitsverweigerung ist da nun wirklich kein passender Grund.



imneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: soschu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.03.2011 21:10:55

Saarland gibt es folgenden Passus.
Sollten sich die Lehrer nicht auf eine Note einigen können, legt die SL als Vorsitz der Notenkonferenz die Note fest.

Das gab es aber bei uns noch nie......
(also bei uns an der Schule)

Grüße,

soschu


situation in österreich:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.03.2011 21:16:42

bei uns kann gegen ein nicht genügend (im zeugnis) von den eltern einspruch erhoben werden. sie müssen den aber begründen. der lehrer muss dann seine noten offenlegen und ebenfalls begründen.
stattgegeben wird eigentlich immer dann,wenn irgendwelche formalen mängel vorliegen, zb lehrer hat nicht genügend aufzeichnungen geführt bzw diese ohne datum, termin wurde nicht bekanntgegeben, stoff wurde noch eine stunde vorm test neu durchgenommen, testfragen wurden mündlich gestellt und nicht vervielfältigt, haben die eltern rechtzeitig eine "frühwarnung" bekommen (und kann der lehrer nachweisen, dass sie sie unterschrieben haben-- also aufheben!),dauerten alle schriftlichen prüfungen pro semester mehr als die gesetzlich erlaubten 30 minuten,...............udn so weiter............

(ich nehm mal an, dass bei euch ähnliches auch gilt)


Undingneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.03.2011 21:29:39

ich empfinde es auch als ein Unding. Vielleicht versuchst du mal telefonisch beim Hauptpersonalrat oder in der GEW Rechtsstelle (wenn du nicht selbst Mitglied bist, vielleicht kennst Du jemanden, der das für dich tun kann) anzurufen und nachzufragen. Natürlich musst Du das Zustandekommen der Note nachweisen können.

Ich wünsche Dir beim Durchsetzen viel Glück.


ruhig Brauner!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.03.2011 22:14:48

Die Formulierung ist in BW ganz ähnlich.
Und der wichtige Grund, mit dem ein Schulleiter die Note abändern kann ist der, dass er übermäßige Härte oder Unrechtmäßigkeit im Zustandekommen der Note annimmt.
Weil ein Schüler sonst seinen Abschluss nicht bekommt ist wohl kein Fall von übermäßiger Härte.

Eigentlich solltest du dir keine Sorgen machen. Den Schüler wird der SL schlimmstenfalls ein Jahr später los - im Gegensatz bleibst du länger. Eine mittlere Reife gegenüber deinem Vertrauen und den Scherereien mit dem PR - ich hätte keine Bedenken, dass der SL seine Kompetenz zum Äußersten ausschöpft.
Also wappne dich gegen den zweiten Fall, mache die Note wasserdicht und am besten auch alle Teilnoten.

wabami


antwortneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kunoschlonz Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.03.2011 17:07:19

Meine Noten sind bombensicher, aber scheinbar wollen Klassenleitung und Schulleitung dem Schüler unbedingt einen Abschluss "schenken". Im 9.Schuljahr wurde er aus pädagogischen Gründen versetzt. Er ist auf dem Gymi in Klasse 9 schon mal sitzengeblieben und er hätte normalerweise die schule nach der 9.Klasse schon verlassen müssen...
Wenn er jetzt in der 10.Klasse sitzenbleiben würde, wäre er ohne Abschluss, er hätte noch nicht mal die Beruifsreife....

Mir widerstrebt es nur, dass jemand seinen Abschluss geschenkt bekommt, der ihn nicht nicht verdient hat....


Momentchen mal...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: trinche Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.03.2011 17:29:47

1. Der Junge bekommt ja nicht nur wegen dir seinen Realschulabschluss nicht, er muss ja mehrere mangelhafte Noten haben. Was sagen diese Kollegen zu dem Gedanken im den Abschluss zu schenken?

2. Wir haben März, wieso wird jetzt schon über den Abschluss diskutiert? Soll er doch seine Chance bekommen. Er soll durchstarten und du bietest ihm eine mündliche Prüfung an. Wenn er damit dann auf eine 4 kommt sind doch alle zufrieden. Wenn nicht ists eindeutig und indiskutabel und kann von deinem Zweitprüfer bestätigt werden.

3. Sitzenbleiben? Wieso das? Sind die Noten so schlecht, dass er nichtmal einen Hauptschulabschluss bekommt? Schließlich gibt es auf der Realschule ja auch noch den erweiterten Hauptschulabschluss.


@kunoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.03.2011 17:54:34

Nach deiner Schilderung hatte der Schüler ja bereits Chancen genug.
Und wenn er "nur" in Physik eine 5 hätte, wäre seine Versetzung bzw sein Abschluss ja nicht gefährdet.
Und wenn er diese bereits im Halbjahr hatte, wusste er ja worum es geht.

Und wenn er seinen Abschluss nicht schafft, hat er sehr wohl den Abschluss der Berufsreife, denn den erhält man in RLP immer noch nach Klasse 9. Oder ist er in die 10 aus päd Gründen versetzt worden?
Meiner Meinung nach sollte man, wenn noch nicht im HJ Zeugnis erfolgt, eine Abschlussgefährdung an die Eltern schicken.
Und Noten gibt der Fachlehrer. Ich kann mir nur vorstellen, dass der SL die Note verändert, wenn der Schüler z. B. Tests oder HÜs vorlegen kann, deren Noten nicht mit denen in deinem Notenbuch übereinstimmen.
Ansonsten fände ich es äußerst befremdlich.


 Seite: 1 von 4 >    >>
Gehe zu Seite:
Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Das LehrerPanel
Der Lehrerselbstverlag
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs