zahlst du keine Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer. Es sei denn du hättest eine selbstständige Tätigkeit an- gemeldet, wie z.B. freie Journalistin, Autorin oder Künstlerin... Das scheint aber bei dir nicht der Fall zu sein, denn dann müsstest du ja einen Bescheid vom Finanzamt vorliegen haben.
Für den Verlag ist die Frage nur deshalb interessant, weil er dann den Umsatzsteuer-Vorwegabzug nutzen könnte.
Unabhängig davon aber musst du die Nebeneinkünfte in der Steuererklärung angeben, kannst dann aber auch Werbungskosten (anteiliges Arbeitsimmer, Fahrten zu Bibliotheken oder Redaktionssitzungen, Telefonkosten...) absetzen.
Ich hoffe, das hilft dir erst einmal weiter.