An unserer Realschule ist es üblich, bei diagnostizierten LRS-Schülern die Rechtschreibung in Klassenarbeiten der Jahrgangsstufe 5 und 6 nicht zu bewerten. Ich habe aber jetzt eine Schülerin, bei der die Mutter auch in der 8. Klasse noch darauf besteht, dass die Rechtschreibleistung nicht gewertet wird, weil die Tochter ja immer noch an Fördermaßnahmen teilnimmt. Meines Erachtens sind die Fehler des Mädchens aber nicht so typisch LRS. Sie liegt von der Fehleranzahl her im Mittelfeld der Klasse.
Kennt jemand die gesetzlichen Bestimmungen in solch einer Situation? Gibt es zeitliche Grenzen für das Ausklammern der Rechtschreibleistung? - Wäre toll, wenn sich ebenfalls betroffene Lehrer/Schüler oder Rechtsexperten melden würden.