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Forum: "Darf man als Lehrer Nachhilfe geben?"

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Darf man als Lehrer Nachhilfe geben?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: montargis Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.05.2011 08:00:23

Hallo,

ich bin Lehrerin in Elternzeit und beziehe zur Zeit kein Elterngeld mehr. Unsere Nachbarin hat gefragt, ob ich ihrem Sohn Nachhilfe geben könnte. Ich möchte mich dafür aber rechtlich absichern, damit ich ruhig schlafen kann. Könnt Ihr mir bei den folgenden Fragen helfen:
- Muss ich bei meinem Arbeitgeber fragen? Reicht telefonisch oder doch lieber schriftlich?
- Muss ich das Geld beim Finanzamt angeben? Gibt es einen Betrag, bis zu dem es wegen Geringfügigkeit gar nicht nötig ist? Muss man dann auch offiziell mit Quittungen arbeiten?
- In einem anderen Forenbeitrag war ein kurzer Absatz zur Schwarzarbeit zitiert. Dort stand, dass Nachbarschaftshilfe nicht als Schwarzarbeit zählt, anscheinend auch, wenn man dafür etwas bekommt. Kann mir jemand mehr dazu erzählen? Umsonst möchte ich die Nachhilfe natürlich nicht machen.
Ich würde nur bis zu meinem Wiedereinstieg nach den Sommerferien Nachhilfe geben, also nur in der Elternzeit.
Ich hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt. Vielleicht gibt es ja auch noch andere Punkte, die ich berücksichtigen muss, die ich noch nicht aufgeführt habe.

Liebe Grüße, montargis


Solange manneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.05.2011 15:20:05

nicht den eigenen Schülern Nachhilfe erteilt,
ist erst einmal nichts auszusetzen.
Es ist wie jede Nebentätigkeit m.E. anzeigepflichtig, aber nicht genehmigungspflichtig, d.h. eine kurze Mitteilung an den Vorgesetzten reicht.
Steuerlich würde ich es auf jeden Fall angeben (also mit Quittung) und dann aber auch Ausgaben (Fahrtkosten, Fachbücher etc.) gegenrechnen; unterm Strich kann sogar ein Verlust herauskommen, der dann auf den Rest der Steuerforderung negativ wirkt (sprich Steuern spart). Wichtig ist die Gewinnabsicht! Innerhalb der ersten 5 Jahre muss aber einmal ein Gewinn erzielt werden.
rfalio


Na, ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: 95i Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.05.2011 15:38:11

..., wenn du das so betreibst, wie rhauda anspricht,
dann müsstest du schon fast ein Gewerbe anmelden.
Ich denke und gehe davon aus, dass du das nicht
machen möchtest.


also...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: montargis Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.05.2011 17:38:50 geändert: 05.05.2011 19:30:40

Der Beitrag von rhauda ist anscheinend schon wieder gelöscht, oder meintest Du den von rfalio?
Ich wollte einfach nur ein oder zwei Stunden Nachhilfe die Woche geben und dann natürlich nicht hinterher mein ganzes Geld wieder ans Finanzamt abgeben. Und nach den Sommerferien fange ich (hoffentlich) wieder an zu arbeiten, da habe ich dann neben Beruf und Kind sowieso keine Zeit mehr für Nachhilfe. Der Junge ist unser Nachbar, wohnt also im gleichen Haus, Fahrtkosten entstehen da nicht. Seine Schulbücher würde ich mir für die paar Wochen auch nicht anschaffen, es geht also wirklich nur um das Geld, das ich für die Nachhilfe bekomme.
Meinen eigenen (ehemaligen) Schüler kann ich gar kein Nachhilfe geben, weil ich noch in Hessen verbeamtet bin, jetzt aber in Niedersachsen wohne .
rfalio, was meinst Du denn damit, dass man in den ersten 5 Jahren einen Gewinn erzielen muss? Das wäre ja bei mir sowieso der Fall, wenn ich Dich richtig verstanden habe, da ich ja keine weiteren Kosten gegenzurechnen habe, oder?


Ich vermute mal,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.05.2011 19:47:01

dass Elternzeit das ist, was früher Erziehungsurlaub hieß. Ich bekam meine Stelle, als mein Kind gerade ein Jahr war und habe sofort Erziehungsurlaub beantragt. Gleichzeitig wollte ich aber meine Honrorartätigkeit an der VHS weiterführen. Ich musste einen Antrag auf Nebentätigkeit stellen (NRW), und durfte dann statt 8 nur 6 Stunden in der Woche unterrichten. Sie wollen halt wissen, warum man das eine machen kann, das andere aber nicht.

Am einfachsten wäre es natürlich als echte Nachbarschaftshilfe, d.h. die Nachbarin übernimmt dafür Babysitterdienste oder ähnliches. So mache ich das, seit ich im Schuldienst bin.


Da...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: daydreamer Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.08.2012 19:43:20

möchte ich mich auch nochmal einklinken. Ich würde auch gerne nebenher wieder Nachhilfe geben, aber privat und nicht die eigenen Schüler oder Schüler meiner Schule, sondern eine Anzeige z.B. bei Tutoria.de angeben.

Aber darf ich das???

Vor allem werde ich demnächst verbeamtet. Darf ich das dann als Beamtin???

Ich will da nichts falsch machen, nur ich weiß auch nicht wirklich an wen ich mich da wenden kann.

Vielleicht könnt ihr mir da helfen, wollte jetzt nicht ein komplett neues Thema öffnen, weil es das ja hier schon gibt.

Danke


Ahnung habe ich nichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.08.2012 20:13:35

aber ich glaube, du musst das Deinem Dienstherren melden und der muss sein Einverständnis geben

Aber Bildung ist ja Ländersache. Frag doch mal Deinen Personalrat oder falls Du Mitglied bist in der Gewerkschaft oder einem Lehrerverband.


Ja, neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: daydreamer Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.08.2012 23:02:39

ich bin u.a. Mietglied in einer Gewerkschaft.
Gut, dann werde ich mich da mal erkundigen. Danke, da bin ich gar nicht drauf gekommen


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