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Forum: "ADS und Epilepsie = schwerbehindert?"

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ADS und Epilepsie = schwerbehindert?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.05.2011 23:10:44

Ich habe einen Schüler mit Epilepsie (bisher ein Anfall
vor ca. 4 Jahren) und ADS. Seine Mutter spricht davon,
dass sie für ihn einen Ausweis über 50 % Schwerbehinderung
beantragen möchte. Sie wollte Näheres über die
entsprechende Berücksichtigung in der Schule wissen.
Leider musste ich passen, über die Rechtslage weiß ich
nicht Bescheid.

Beim Googeln finde ich nur Infos über schwerbehinderte
Lehrer oder über die Integration von Behinderten, aber das
sind ganz andere Fälle. Weiß jemand darüber Bescheid?


anspruchneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.05.2011 09:51:26

auf nachteilsausgleich (verlängerte zeit bei leistungskontrollen etc) haben schon ads betroffene - was epilepsie-kindern genau zusteht weiß ich leider nicht.


Schwerbehinderung ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: m.gottheit Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.05.2011 10:43:15

... wird bei Schülern in der Schule eigentlich gar nicht berücksichtigt. Nachteilsausgleich gibt es bei festgelegten Diagnosen/Behinderungen, die mit der Schwerbehinderung nichts zu tun haben.
Nachzulesen z.B. hier:
http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/s/sonderpaed_foerderung/nachteilsausgleich/index.php
Gruß
m.gottheit


Ich würde nicht sagen,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.05.2011 16:37:30 geändert: 25.05.2011 16:49:37

dass eine Schwerbehinderung in der Schule nicht berücksichtigt wird. Sie wird natürlich berücksichtigt, nämlich dann, wenn sie Einfluss auf das Lern- und Leistungsvermögen hat.
Schwerbehinderausweise werden vom Versorgungsamt ausgestellt aufgrund vorliegender ärztlicher Atteste.
Infos:
http://www.4teachers.de/url/4344
http://www.4teachers.de/url/4343




Wandertage Exkursinenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.05.2011 16:42:24

Die Epilepzie ist wichtig für dich zu wissen und Du solltest mit den Eltern genau absprechen, was Du bei einem Anfall beachten musst. Da ist jeder anders. Aber dem S steht nur ein Nachteilausgleich, den ihr in der Klassenkonferenz beschließt zu. Sicher kann man einen Experten (und in diesem Fall vielleicht auch die Eltern, denn die kennen ihr Kind am besten) hinzuziehen.


Als allererstes....neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: galadriel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.05.2011 18:31:28

...würde ich mich damit vertraut machen, was für einen Anfall er hatte und welche evtl noch zu erwarten sind.
Wenn es sich um grand mal anfälle handelt bleitb euch gar nichts anders, als sofort einen notarzt zu rufen. DAS ist dochwohl erstmal das wichtigste.
bei uns in der schule werden solche sachen so weit wie möglich intern geregelt.
logischer menschenverstand tut es auch manchmal. da kann so manche bezreg nicht mithalten (ist nicht persönlich gemeint, aber was ich da in letzter zeit alles erlebt habe ist haarsträubend).

voraussetzung für irgendeinen antrag ist sowieso erstmal eine genaue untersuchung der epilepsie, sprich eeg, röhre usw.. das mus alles dokumentiert werden und braucht in der regel sehr lange. während epilepsie eine allseits anerkannte krankheit ist, gehört ads meines wissens eher in den verhaltensbereich (?), müsste also dem entsprechend von einem psychologen diagnostiziert und bestätigt werden. allerdings weiß ich nicht, inwiefern das anerkannt wird, wenn es um den schein geht.

so oder so: die eltern müssen sich auf einen papierkrieg und hin-und-her rennerei zu fachärzten gefasst machen.
das, was vor etwa 3 - 4 jahren diagnostiziert wurde, muss auch aktuell noch feststellbar sein (und das ist ja bei epilepsie immer so eine sache...) ich kenne das spielchen aus eigener erfahrung.

hoffentlich ist es mit den anfällen vorbei und da kommt nichts nach.





Schwerbehinderung?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.05.2011 23:21:10

Ich bin eigentlich nicht der Ansicht, dass der
Junge schwerbehindert ist, aber ich bin kein Arzt
und sage das daher der Mutter nicht so. Leider
habe ich bei der Dame immer mehr den Eindruck,
dass sie versucht, so viel wie möglich von Ämtern
zu bekommen (dafür gab es schon mehrere
Anzeichen). Das steckt wohl dahinter. Außerdem
erhoffen sie und ihr Sohn sich offenbar, dass er
beim Sport nicht mitmachen muss und dass das
Arbeitsamt ihn nach dem Schulabschluss in
irgendwelche Maßnahmen steckt. Einen
Nachteilsausgleich braucht er nicht (es sei denn,
es gäbe einen für keine-ordentlichen-Mappen-führen
oder keine-Hausaufgaben-machen).

Der Umgang dieser Mutter mit der Epilepsie ist
schon sonderbar, denn uns liegen keinerlei
Verhaltensmaßregeln vor, die Mutter verweist
lediglich auf eine Information des damaligen
Klassenlehrers vor ca. vier Jahren ("Die müsste
Herr X. noch haben!"). In einem anderen Fall an
meiner Schule gibt es konkrete Notfall-Anweisungen
an alle unterrichtenden Lehrer, ein Exemplar davon
hängt im Lehrerzimmer.


Schwerbehinderten neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.05.2011 17:07:29 geändert: 26.05.2011 17:10:28

muss man diesen Status nicht unbedingt anmerken.
Unser Sohn hatte als Kind auch einen Schwerbehindertenausweis, da er mit einem schweren Herzfehler auf die Welt kam.
Es kann tatsächlich finanzielle Vorteile haben, einen solchen Ausweis zu besitzen, aber sie werden auch nicht einfach so unter die Leute geworfen.
Wenn das Kind diagnostiziert ADS hat, kann es sehr wohl zu den Symptomen gehören, dass es Schwierigkeiten hat seine Mappen zu führen oder Hausaufgaben zu machen. Aber da muss man auch Eltern an ihre aufgaben erinnern.
Zur Epilepsie würde ich die Unfallkasse NRW befragen. Eltern sind zwar nicht verpflichtet uns alles zu sagen, aber dann ist es eben auch ihr Problem.
Im Übrigen müssen Anweisungen für Notfallmaßnahmen von einem Arzt kommen und regelmäßig erneuert werden. Die Weitergabe alter Anweisungen halte ich aus verschiedenen Gründen für sehr problematisch.


Anfallneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: indidi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.05.2011 18:44:45

(...) denn uns liegen keinerlei
Verhaltensmaßregeln vor, die Mutter verweist
lediglich auf eine Information des damaligen
Klassenlehrers vor ca. vier Jahren.


Und was machst du, wenn der Junge bei dir einen Anfall hat?
Da muss doch was Offizielles und vor allem auch Aktuelles her!


Beim Anfallneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.05.2011 20:57:03

wähle 112, schildere Symptome.
Rettungsdienst und Notarzt werden dann das Nötige veranlassen.
Bis der Rettungsdienst kommt, dafür sorgen, dass das krampfende Kind sich nicht verletzen kann,aber nur im Notfall bewegen.
Dauer und Art des Krampfes beobachten (z. B. Hände gestreckt oder zur Faust geballt).


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