Grad hab ich meine neuen Steuerbescheide für die Vorjahre bekommen, in denen unser Arbeitszimmer wieder anerkannt wurde. Aber o Wunder:
Erhielten wir früher beide den Höchstbetrag von 1250€, wurde der auf einmal geteilt. Nach recherche im Internet stellte ich fest, dass die personenbezogene Absetzbarkeit auf objektbezogene Absetzbarkeit umgestellt wurde.
Ein Einspruch erscheint nicht sinnvoll, da des sich um eine gesetzliche und nicht um eine verwaltungsmäßige Änderung handelt.
Fazit:
Ab 2011 mach ich aus einem AZ zwei, indem ich eine Leichtbauwand einziehe (geht Gott sei Dank, weil das Zimmer 2 Fenster hat).
Dann können meine Frau und ich je 7 m² mit je 1250€ =2500€ absetzen statt wie bisher 14 m² mit zusammen 1250€.
Die Logik ist schon eine ungeheure!
rfalio
man kann alles nur einmal absetzen.
Find ich jetzt nicht so unplausibel.
Allein Erziehende bekommen z. B. nur ein halbes Kind auf der Steuerkarte.
Aber trotzdem finde ich die Möglichkeit mit der Wand gut. Ich würde eine Glaswand reinmachen mit Fenster, damit ihr miteinander quatschen könnt.
ist deine rechnung richtig?
die absetzbarkeit des az bezieht sich auf den abschreibungswert des gesamten hauses sowie auf die anteiligen nebenkosten jeweils im verhältnis az-fläche zu gesamtwohnfläche. laut deiner berechnung halbierst du deine az-fläche, damit halbierst du auch oben genannte ansatzbetrag.
was ich nicht weiss: welche arbeitsmittel jeweils die person in ansatz bringen kann.
Das mit dem damaligen Höchstbetrag ist mir auch schleierhaft. Das klingt wie Pauschale, und die gibt es nur bei den Werbungskosten.
Die Anrechenbarkeit eines Arbeitszimmers umfasst die anteiligen Kosten, die das Arbeitszimmers innerhalb einer Wohnung bzw. eines Hauses verursacht. Verursachen bedeutet dem AZ zuzurechnen sind.
Beispiel:
Das Haus hat 200 qm, das AZ 20 qm, folglich entfallen 10% aller Kosten auf das AZ. Das bedeutet anteilig die Kosten für Grund und Boden, für den Bau und den Betrieb. Das sind 10% der Anschaffungskosten, 10% der Grundsteuer, 10% der Versicherungsbeiträge (Gebäudehaftpflicht und Gebäudeversicherung), 10% der Energiekosten etc. Die jeweils anfallenden Kosten sind zur Anrechenbarkeit nachzuweisen, sagt mein Steuerberater.
1) Was kostet dich die Leichtbauwand?
2) Wie lange musst du noch arbeiten? - Wie lange kannst du noch für beide das AZ absetzen?
3) Oder geht es dir darum, grundsätzlich dem Finanzamt "einen zu pinnen", wie man im Ruhrgebiet so sagt - was ich sehr verstehe -
Du kannst ja nur die tatsächlichen Kosten absetzen und das bis zur Höchstgrenze von 1250 Euro. Das ist keine Pauschale, die du ansetzen kannst.
Wenn ihr zwei Zimmer draus macht, ändert das an den tatsächlichen Kosten gar nichts, im Gegenteil, durch die Wand wird die Fläche ja minimal sogar kleiner.
Selbst wenn das FA die zwei Zimmer anerkennt, bringt das nur was, wenn ihr schon vorher deutlich über der Höchstgrenze bei den Kosten gelegen habt. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ihr bei 2500 Euro Kosten für das alte Zimmer gekommen seid.
Die tatsächlichen Kosten für unserer Arbeitszimmer liegen weit über 2500 € (mit Abschreibung, Schuldzinsen, Heizung, Strom, Wasser, Abfall, Steuern etc.), sonst hätten wir ja früher nicht 2x1250€ absetzen können. Damit funktioniert der Trick mit dem Abteilen, denn auch für die 2x7 m² ergeben sich Kosten von über 2500 €, also pro kleinem Zimmer über 1250 € => voller Anrechnungsbetrag.
Und damit führt sich eben die Finanzamtlogik ad absurdum: Für die gleiche Fläche kann ich je nach Teilung einmal nur 1250€ absetzen und das andre Mal 2500€.
Die Leichtbauwand dürfte übrigens im Eigenbau höchstens 200 € kosten.
rfalio
Da ist Verstand bei... wie man bei uns im Münsterland sagt