Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen. Ich bin zur Zeit Beamtin auf Widerruf und nächste Woche mit dem
2. Examen fertig:)) Die Staatsnote zu erreichen scheint allerdings etwas utopisch, da mein erstes Examen nicht soo super war. Nun habe ich vor ein paar Tagen erfahren, dass ich schwanger bin. Weiß jemand, ob ich trotzdem entlassen werden darf? Ich meine, dass wäre ja zu einfach. Dann müsste jeder, der die Staatsnote nicht erreicht einfach nur schwanger werden.
Im Beamtengesetz steht zwar, dass man während der Schwangerschaft und 4 Monate danach nicht entlassen werden darf, aber §32 bleibt unberührt und der besagt, dass BaW jederzeit entlassen werden können.
Ich hoffe, irgendwer weiß was. Wir sind finanziell nämlich nicht wirklich abgesichert und vielleicht gibt es ja doch eine Chance, dass ich nicht auf die Warteliste muss:))
Danke schon mal
danielita