transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 5 Mitglieder online 25.11.2024 01:28:28
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Arbeit/Klausur nach der Zeugniskonferenz?"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

 Seite: 1 von 2 >    >>
Gehe zu Seite:
Arbeit/Klausur nach der Zeugniskonferenz?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rockybeach Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.06.2011 17:48:58

Hallo,
wenn man nach der Zeugniskonferenz in einem Fach eine Arbeit schreibt, darf diese dann noch in die Zeugnisnote mit einfließen?
Danke!
LG


das..neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.06.2011 18:03:35

wäre bei uns in Ö unmöglich, da ab drei tagen vor der zeugniskonferenz keine prüfungen oder arbeiten mehr stattfinden dürfen.
welche regelungen es bei euch gibt, weiß ich allerdings nicht.


Neeeeeee,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: petty1412 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.06.2011 18:09:56

Bei den Zeugniskonferenzen ist Schluss. Die sind doch gerade dazu da, die Endnote zu bestimmen. Was macht es da für einen Sinn, danach noch eine Arbeit zu schreiben????
Ausnahmen gibt es natürlich, wenn z.B. ein/e SchülerIn wegen Krankheit die letzte Arbeit kurz vor den Konferenzen versäumt hat, aber das ist eben die Ausnahme und darf nicht die Regel sein.


Da die Zeugniskonferenzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.06.2011 18:16:21

die Zeugnisnoten beschließt, kann das eigentlich nur die Ausnahme sein, zumal der Notenschluß ja noch ein paar Tage vor der Konferenz liegt, die Noten also schon in die Notenbögen eingetragen sein sollten.

Denkbar wäre z.B., daß ein Schüler noch einen Nachtermin erhält, weil er bei der letzten Schulaufgabe entschuldigt gefehlt hat.

Für den muß dann ggf. eine eigene Zeugniskonferenz einberufen werden.

U.U. erhält ein Schüler in einem Fach auch mal keine Note, wenn die vorliegenden Leistungsnachweise kein aussagekräftiges Leistungsbild ergeben.

Willst Du eine Schulaufgabe für eine ganze Klasse schreiben? Oder fehlt Dir noch eine Schulaufgabe?
Die Zahl der Leistungsnachweise ist normalerweise festgelegt, sodaß Du nicht nach eigenem Gutdünken davon abweichen kannst.

Denk auch an die Schüler; es sollte nicht der Eindruck der Willkür entstehen.
Sprich am besten mit Eurem Fachbetreuer über das Problem.

LG

Hesse


Wäre bei uns unmöglich ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: m.gottheit Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.06.2011 18:27:35

... weil die Noten bereits ins Zeugnisprogramm eingegeben sein müssen, wenn Konferenz ist. Änderungen (Irrtümer) müssen vom Vorsitzenden abgezeichnet werden, und ganze Arbeiten gehen schon mal gar nicht.
Gruß
m.gottheit


Änderungen der Zeugnisnotenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: leonie5 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.06.2011 20:18:32

sind - zumindest theoretisch- auch nach der Zeugniskonferenz noch möglich, z. B. wenn sich ein Wackelkandidat nach den Zeugniskonferenzen nur noch auf die faule Haut legt. Dann kann der Schuss halt doch noch nach hinten losgehen. Allerdings wäre in so einem Fall wohl eine nochmalige Konferenz nötig.
Klassenarbeiten müssen vorher abgeschlossen sein.


nienteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.06.2011 21:13:54

Das Ändern von beschlossenen Noten nach der Zeugniskonferenz ohne einen weiteren Konferenzbeschluss ist Rechtsbeugung.


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: briefoeffner Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.06.2011 21:39:53

Rechtsbeugung.
Du schießt ja mit harten Begriffen um dich.


@leonieneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.06.2011 21:46:25 geändert: 23.06.2011 22:24:04

wenn sich ein Wackelkandidat nach den Zeugniskonferenzen nur noch auf die faule Haut legt

Wie soll das denn gehen??

Man vergibt eine Zeugnisnote für das ganze Jahr - und da sollen 2-3 verpennte Stunden in der Woche zwischen Konferenz und Zeugnissen nen Ausschlag geben?? Und danach noch ändern???? Geht ja gar nicht



Ganz einfache Antwort:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klairchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.06.2011 22:12:49

Nein.


 Seite: 1 von 2 >    >>
Gehe zu Seite:
Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Das LehrerPanel
Der Lehrerselbstverlag
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs