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Forum: "Aufsatzbewertung Primarstufe 3 Klasse in NRW"

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Aufsatzbewertung Primarstufe 3 Klasse in NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sohia Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.07.2011 10:49:49

Hallo,
wer kann helfen?

1 Aufsatz Klasse 3 Märchen (Sterntaler) in NRW

Bewertung: Inhalt 8 Punkte von 11 erreicht.
Sprache 5,5 Punkte von 18 erreicht.
Rechtschreibnote Durchschnitt 21,6

Bewertung für den Aufsatz mangelhaft.
Für die Rechtschreibung ungenügend.

Würdet ihr das auch so bewerten??
Freue mich schon auf eure Antworten.

LG

Sophia


Ich kannneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.07.2011 17:50:23

es nur übersetzen:
Inhalt Note 3
Sprache Note 5
macht zusammen Gesamtnote 4

Offensichtlich spielt bei euch die Rechtschreibnote mit rein, d.h. eine 6 in RS drückt die Aufsatznote von 4 nach 5

Bei uns steht im Klassenarbeiten-Erlass, dass dieses Vorgehen rechtens ist. Allerdings steht da auch, dass die Schulform zu berücksichtigen ist.
Das kann aber in jedem Bundesland anders sein.
An unserer Schule gilt: Die Rechtschreibung wird im Aufsatz nicht gewertet. In der 3. Klasse sammle ich z.B. die Aufsätze ein und korrigiere die RS, bevor die Kinder ihre Reinschrift machen. Es soll also wirklich nur die Aufsatzleistung gesehen und gewertet werden.


NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.07.2011 00:19:32

Wenn du die Bewertung nicht verstehst, könntest du die Lehrkraft fragen.

Für die Benotung in NRW braucht es eine Lehrkraft aus NRW, die dir ggf. im Schulgesetz zeigen kann, ob es erlaubt ist, die Rechtschreibung im Aufsatz mit zu bewerten. Das ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Vielleicht gibt es auch (zusätzlich und im Rahmen der Möglichkeiten) genauere Absprachen an eurer Schule.

Auch was LRS betrifft, gibt es in den Bundesländern verschiedene Vorgaben.
In einigen Bundesländern überprüfen speziell ausgebildete Lehrkräfte die Kinder oder es müssen Gutachten von außerhalb her, in anderen Bundesländern entscheidet die Lehrkraft auf Grundlage der Leistungen, ob es einen Nachteilsausgleich für dieses Kind geben kann. Dann muss in einer Konferenz dieser Nachteilsausgleich für dieses Kind beschlossen werden.

Als Mutter hast du auch die Möglichkeit, die Lehrkraft zu fragen, was denn genau schlecht an Sprache etc. war und was geübt werden könnte.

Palim


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