zwei aktuelle Anfragen.
In RLP erstellt der Schulleiter (und nur dieser) eine dienstliche Beurteilung zur Verbeamtung. Diese wird dir offengelegt, d.h. dein SL muss sie dir vorlegen (du erhältst eine Kopie) und du musst unterschreiben, dass er sie mit dir besprochen hat und auch ob du mit der Beurteilung einverstanden bist. Du kannst rechtlich gegen eine Beurteilung vorgehen, wenn du der Meinung bist, dass sie unzutreffend ist.
Meist zeitgleich muss man in RLP zum Amtsarzt
(Ich hatte das Vergnügen viermal: fürs Ref, bei der Einstellung, bei der Verbeamtung und bei der Verbeamtung auf Lebenszeit).
Außerdem muss man zum Amtsarzt, wenn man z. B. eine Wiedereingliederung nach Krankheit beantragt.
Der Schulelternbeirat gehört nicht der SL an, aber es ist möglich, dass der SL auch die Meinung anderer Personen in seine Beurteilung einfließen lässt, da auch der Umgang mit Eltern und Kollegen in eine Beurteilung einfließt.