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Forum: "Lehrertausch BaWü - Sachsen von verbeamt. Gymn.lehrer"

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Lehrertausch BaWü - Sachsen von verbeamt. Gymn.lehrerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: cleo_lein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.11.2011 12:54:04

Hallo zusammen,

nun gibt es schon zahlreiche Fragen zum Thema Lehrertausch, leider habe ich meinen Fall noch nicht gefunden. Es ist auch wirklich frustrierend, wie unterschieddlich jedes BL damit umgeht und wie schwierig es ist, verbindliche Infos zu bekommen. Vielleicht kann mir nun aber trotzdem einer weiterhelfen :)

Ich habe in BaWü am Gymnasium mein Ref gemacht & unterrichte mittlerweile schon im 3. "richtigen" Jahr als verbeamtete Lehrerin (auf Lebenszeit). Bei der Einstellung musste ich unterschreiben, das ich 5 Jahre an meiner Schule bleibe.
Da mein Partner in Sachsen arbeitet & ich dort Familie habe, strebe ich nun ein Lehrertauschverfahren an.

Weiß jemand, ob es in Sachsen die Möglichkeit gibt, den Beamtenstatus zu behalten? Bei den Bewerbungsunterlagen steht nur, "dass eine besoldungs- bzw. vergütungsrechtliche Neuzuordnung (evtl. Rückstufung) entsprechend den Vorschriften des
Ziellandes erforderlich werden kann". Mehr ist nicht herauszubekommen.
Auf der Homepage des Sächs. KM steht auch, dass ab 2015 mit einem extremen Lehrermangel zu rechnen ist. Darüber hinaus fand ich einen Zeitungsartikel, dass Sachsen um die Rückkehr abgewanderter Lehrer werbe: (http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/SACHSEN/Sachsen-wirbt-fuer-Rueckkehr-von-Lehrern-aus-Baden-Wuerttemberg-artikel1475362.php)

Für Hinweise zu diesem Thema wäre ich sehr dankbar!


Lehrertausch nach Sachsenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rotemaja Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.11.2011 14:46:49

Hallo,

ich habe selbst wegen meines Partners zu Beginn des laufenden Schuljahres von Bayern nach Sachsen gewechselt. Auch wenn in den Materialien zum Lehrertausch die Beibehaltung des Status zugesichert wird, ist eine Einstellung in den sächsischen Schuldienst nur möglich, wenn der Beamtenstatus aufgegeben wird. Leider sind mir auch meine bayerischen Dienstjahre (insgesamt 4 Jahre) in Sachsen nicht anerkannt worden.

Ansonsten werden hier in den nächsten Jahren tatsächlich sehr viele Lehrer benötigt werden. Es ist also tatsächlich eine nicht leicht zu treffende Entscheidung, die ich allerdings aus privater Sicht immer wieder so treffen würde, da die Fernbeziehung eine enorme Belastung war.


fünf Jahreneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schaefchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.11.2011 16:09:50

Laut Personalrat BaWü ist es nicht zulässig, einen Lehrer für fünf (oder mehr/weniger) Jahre an eine Schule per Unterschrift zu verpflichten.

Ich würde einfach mal beim Personalrat oder der Gewerkschaft nachfragen, das kostet auch nichts.


dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: cleo_lein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.11.2011 17:48:02

für eure antworten! ich könnte mich so schrecklich aufregen, wie sachsen mit seinen lehrern umgeht. diese ungleichbehandlung ist furchtbar und sehr frustrierend. der wechsel nach sachsen bedeutet für mich eine so große einbuße auf finanzieller und sozialer (Privatversicherung!) ebene. nicht zuletzt herrschen einfach bessere arbeitsbedingungen (25h, mehr ferien, gut organis. gewerkschaften, die auch etwas erreichen). letztendlich will aber auch ich nicht länger eine wochenendbeziehung führen.
dass die 4 dienstjahre wegfielen, finde ich ja unerhört!
ich werde wirklich mal an den philologenverband in bawü schreiben. ich meine mal gehört zu haben, dass man sogar 7 jahre gearbeitet haben muss, damit die dienstjahre anerkannt werden. oje,..


5 Dienstjahreneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: cleo_lein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.11.2011 17:39:20

Ich habe mittlerweile eine Antwort vom LBV. Man muss 5 Dienstjahre abgeleistet haben, dann hat mam ein Anrecht auf Altersgeld!


Anrecht auf Altersgeldneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rotemaja Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.11.2011 16:10:19

Solltest du vorher schon wechseln, verlierst du dabei zwar die Pensionsansprüche, jedoch erfolgt durch das Land, in deinem Fall Baden-Württemberg, eine nachträgliche Einzahlung in die Rentenversicherung für die Jahre, die du dann gearbeitet hast, sodass der Rentenanspruch nicht verloren geht.


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