Hallo zusammen,
hier meine Frage:
Darf eine Lehrerwochenstunde (45 Min.) in der Mittagszeit mit 2 Aufsichten von 13.15 - 14.00h (90 Min.) gleich gesetzt werden?? Ist bei uns üblich.. Kollegen haben eine Stunde in ihrem Deputat übrig und müssen dafür 2 Aufsichten in der Mittagszeit führen (1Tag Essensaufsicht, 1 Tag Hof = 90 Min.). Wie ist die rechtliche Lage? Habe einen ÖPR Bericht im Netz gefunden, der besagt dass der Schulträger für die Finanzierung und die Aufsicht beim Mittagessen
und in der Mittagszeit zuständig ist, hier ist also nur vom Schulträger gestelltes
Personal einzusetzen, bzw. kann Personal von sog. Kooperationspartnern
eingesetzt werden.
• Aufsicht und Betreuung in diesen Zeiten sind kein Bestandteil des Bildungs- und
Erziehungsauftrages der Schule. Das heißt: Lehrkräfte können nicht zur Aufsicht
während des Mittagessens durch die Schulleitung verpflichtet werden. Wie ist das in RLP? Danke für die Hilfe
Was der Träger zu stellen hat, ist nicht die Aufsicht in der Mensa, sondern das Personal für die Essensausgabe, das Spülen des Geschirrs etc. Für die Aufsicht hat das Land zu sorgen. Und dazu bekommt die Schule ein Budget, das sich nach der Zahl der GTS-Schüler bemisst. Ob die Schulleitung nun Personal von außen holt oder aus dem Pool der Lehrerstunden, ist egal. Jede Lehrerstunde vermindert jedoch das Budget, das für Personal von außen zur Verfügung steht. Allerdings wird eine Lehrerstunde als solche nur dann 1 zu 1 angerechnet, wenn der Lehrer eine qualifizierte pädagogische Arbeit übernommen hat, z.B. die Leitung einer AG in der GTS. Aufsichten werden mit einer halben Stunde gegengerechnet, denn der Lehrer hat weder Vor- noch Nachbereitungen zu leisten.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Allerdings kann das doch nicht gerecht sein. In der Mensa ist ein enormer Lärmpegel, daher ist die Belastung um einiges höher als eine normale Schulstunde. (Meine Meinung)
Das klingt eher wie eine Bestrafung.
Andere Kollegen machen eine Stunde TT, setzen sich in die Bib oder geben Förderunterricht für die Plusstunde und andere Kollegen sollen dann zusätzlich 2 Stunden in die Aufsicht geschickt werden - das verstehe ich nicht...
wie ist denn dann das Schreiben vom ÖPR (siehe Beitrag zuvor) zu verstehen? Gilt diese Auskunft nur für bestimmte BL?
Zudem sehen sich viele Kollegen auch als "überqualifiziert" für diese Aufgaben an.
Bei dem enormen Unterrichtsausfall derzeit ist für mich diese Lösung absolut unverständlich. Schüler werden täglich aufgeteilt, bleiben zu Hause oder beschäftigen sich still.
Meiner Meinung nach: Der absolut falsche Weg!!
Diese Empfindung haben viele Kolleginnen, die einen Mensa-Job übernehmen (müssen). Bei uns an der Schule gilt die Freiwilligkeit. Derzeit macht bei uns niemand diese Aufgaben. Ich kenne aber auch Schulen, da sind Lehrer diesem Job gegenüber nicht abgeneigt.
Noch eine Hintergrundinfo: Der SL gibt ca. Mitte März im Gliederungsplan an, wie viele LWS er in der GTS einsetzen möchte. Diese Stunden bekommt die Schule auf jeden Fall zugewiesen. Gleichzeitig wird ihr GTS-Budget vermindert. D.h.: Ein Kollegium, das viel aktive Zeit in die GTS investiert, generiert Lehrerstunden. Der SL ist verpflichtet, die angeforderten Stunden in der GTS einzusetzen. Er kann auch darüber hinaus welche ausweisen, doch diese sind aus dem Vormittagsunterricht herauszuschneiden.
Die andere Seite: Der Schulleiter selbst muss die externen Mitarbeiter/innen auf dem "Markt" finden. Und meist sind diese nicht so qualifiziert und oft auch überfordert. Manche Verträge (Honorarverträge) sind beidseitig täglich(!) kündbar. Das bedeutet: Morgen kann diese Kraft schon verschwunden sein. Darauf eine GTS zu gründen, ist eine Gratwanderung. Da sind Lehrer dagegen eine feste Basis.
Kannst du mir die Originalquelle des VBE nennen. Diese würde ich gerne selbst nachlesen.
Der Haken an deinem Zitat: Die Bestimmungen gelten für Baden-Württemberg.
Nämlich, dass der
Schulträger für die Finanzierung und die Aufsicht beim Mittagessen und in der Mittagszeit zuständig ist, hier ist also nur vom Schulträger gestelltes Personal einzusetzen, bzw. kann Personal von sog. Kooperationspartnern eingesetzt werden.
Aufsicht und Betreuung in diesen Zeiten sind kein Bestandteil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule. Das heißt: Lehrkräfte können nicht zur Aufsicht während des Mittagessens durch die Schulleitung verpflichtet werden.
In RLP ist das anders, ich würde sagen, für die Lehrer schlechter geregelt. Dort ist nur die Essensausgabe vom Schulträger zu stellen. Die Aufsicht über die Schüler liegt in dieser Phase in der Verantwortung der Schule. Daraus ergeben sich andere Konsequenzen.
Vielen Dank für die Antwort.
Klasse, dass man in den Foren immer wieder Hilfe und Infos findet.
Jetzt bin ich schlauer und weiß, dass ich schlechte Karten habe... LG und schönen Abend
ich wurde in BW IMMER zu zwei Aufsichten während der Essenszeit herangezogen und anderthalb Stunden galten wie eine Unterrichtsstunde.
Außerdem noch Hausaufsichten und Busaufsichten. Alles als Lehrer
Die SL hat die Aufsichtspflicht. Um die zu gewährleisten bedient sie sich des ihr unterstellten Personals. Über die Kompensation der Dienstzeiten entscheidet die SL ggf. in Zusammenarbeit mit dem Lehrerrat. Die Ermäßigungsstunden bzw. Bruchteile kommen aus den Poolstunden.
Es ist durchaus verwaltungsüblich Aufsichten und Betreuungen mit dem Faktor 0,5 oder 0,75 zu gewichten. Es entfallen für diese zeiten ja Vor- und Nachbereitung. Die Ermäßigungsstunden kompensieren nur den Arbeitsaufwand, nicht aber die Arbeitsbedingungen.
Der hohe geräuschpegel kann zum einen durch Einflussnahme der Aufsichten zurück geführt werden, und zum anderen durch bauliche Maßnahmen. Die sind dann aber Sache des Schulträgers.