schon mal vielen herzlichen Dank für eure Antworten. Die Sache mit der Steuererklärung dachte ich mir.
Mein Wechsel ergibt sich folgendermaßen: Ich habe zum Schuljahresbeginn eine befristete Stelle als Krankenvertretung angetreten. Die Befristung läuft nun bis 25.7.12. Weihnachten erhielt ich via Liste ein Stellenangebot in einem anderen Regierungsbezirk (Beamtenstelle), welches zum 01.02.12 beginnt.
Nun bestand aber mein jetziges Schulamt darauf, dass ich an meiner jetzigen KV-Schule bis Ende des Jahres bleibe. Nach einigem Hin und Her verständigten sich die übergeordneten Regierungspräsidien darauf, dass ich an meiner jetzigen KV-Schule für das restliche Schuljahr verbleibe, ich aber zugleich zum 01.02.12 verbeamtet werde (Vereidigung erfolgt demnächst). Über eine Abordnung von meiner neuen Schule verbleibe ich somit bei meiner alten Schule. Nach den Sommerferien erfolgt eine erneute Abordnung an meine neue Schule. Damit verbunden ist folglich ein berufsbedingter Wohnortwechsel.
Nun gibt es im Beamtenrecht ja Passagen, welche die Kostenübernahme beim Umzug regeln. Hierauf bezieht sich meine Fragestellung: Ich als verbeamtete Lehrkraft werde abgeortnet und muss deshalb meinen Wohnort wechseln. Ergeben sich hieraus auch Ansprüche für die Kostenübernahme?
Ich freue mich über jede Antwort.