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Forum: "Stellenwechsel nach vielen Jahren - welches Gehalt?"

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Stellenwechsel nach vielen Jahren - welches Gehalt?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: skelvis Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.03.2012 01:16:28 geändert: 15.03.2012 01:34:42

Hallo, liebe Community,,

dies ist mein erster Beitrag hier im Forum - und es geht gleich mit einem vermutlich "exotischen" Problem los:
Nach vielen Jahren als angestellter Lehrer möchte ich mich noch mal verändern und möglichst an einer näher an meinem Wohnort liegenden Schule arbeiten. Wie würde ich da als weiterhin angestellter Lehrer - für eine Verbeamtung bin ich inzwischen nicht mehr jung genug - eigentlich grundsätzlich (mal ohne Zuschläge etc.) bezahlt? Doch vermutlich und hoffentlich nicht wie ein Berufsanfänger. Werden die bisherigen Arbeitsjahre da irgendwie "angerechnet"? Einbußen möchte ich natürlich nicht haben. Und: bleiben früher erworbene Dienstgrade eigentlich danach noch in irgendeiner Form erhalten? Ich hoffe, mein Anliegen ist nicht zu ungewöhnlich und die Antwort nicht "völlig klar". Bin einfach ein bisschen ratlos - solche Fragen stellen sich halt nicht oft im Leben. Vielen herzlichen Dank für Eure Antworten schon mal im Voraus! Beste Grüße, Skelvis


Wechselstneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.03.2012 01:34:58 geändert: 15.03.2012 01:38:15

du das Bundesland??

Das Gehalt ist doch Ländersache (TV-L)unabhängig von der Schule. Was sollte sich da ändern, wenn du im Land bleibst?? Du bleibst doch in deiner Tarifgruppe.


Es kommt darauf an,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: docman Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.03.2012 11:36:10

ob du kündigst, um die neue Stelle zu bekommen(dann erfolgt wahrscheinlich eine Neueinstieg mit weniger Gehalt) oder ob du dich versetzen lässt. Das kann im Rahmen des Ländertauschs auch über Ländergrenzen hinweg erfolgen. Dabei bleibt natürlich die Höhe der Vergütung erhalten.
Die von klexel erwähnte TV-L mit einem Rechner findest du u.a. hier:
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/west?id=tv-l-2012&matrix=1


Vielen Dank ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: skelvis Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.03.2012 15:46:56

... für die raschen Antworten, klexel und docman. Ist mir schon klar, dass die Vergütung Ländersache ist (ich würde übrigens im gleichen Bundesland bleiben) und sich da eigentlich nichts ändern dürfte. Ich befürchte(-te) halt nur - und das hat docman ja auch angedeutet - dass ich im Falle einer Kündigung meinerseits (!), um woanders neu zu beginnen (was ja bei mir der Fall wäre) quasi als "greenhorn" eingestuft werden würde und entsprechend finanzielle Einbußen im Vergleich zum jetzigen Einkommen hinnehmen müsste. Ich gehe jetzt also mal davon aus, dass ich in dieser Hinsicht eher Negatives zu erwarten hätte...

Danke nochmals für die Hilfe und
viele Grüße,

Skelvis


Kündigung?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.03.2012 16:19:43

Wieso musst Du denn kündigen? Du bist doch nicht an der jetzigen Schule angestellt sondern beim Land vertreten durch die Bezirksregierung oder die Landesschulbehörde. Du bittest doch lediglich darum innerhalb des Geschäftskreises von einer "Filiale" zur anderen zu wechseln.


Doch....neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: skelvis Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.03.2012 16:33:41

... habe (sorry) vor lauter Grübeln vergessen zu erwähnen, dass es eine Privatschule ist - müsste also beim privaten Träger kündigen.

Beste Grüße, Skelvis


nächste Frageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.03.2012 16:48:38

Nach welchem Tarif wirst Du denn zur Zeit entlohnt?

Als Angestellter im Landesdienst wirst Du in den TV-L des jeweiligen Bundslandes eingruppiert, abhängig von der Anzahl der Berufsjahre. Zum Teil ist die Eingruppierung Verhandlungssache. Bei Mangelfächern weicht die Einstellungsbehörde auch schon einmal nach oben ab. Das hängt aber auch davon ab, wie die Stelle ausgeschrieben ist.


Das hört sich wiederum gut an...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: skelvis Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.03.2012 19:57:05 geändert: 15.03.2012 19:59:42

.. und wäre das, was ich mir erhoffe (Berücksichtigung der bisherigen Arbeitsjahre). Gleichzeitig zeigt es mir das Grundproblem: zurzeit werde ich - nach 15 Jahren - gemäß TVöD 14, Stufe 6 bezahlt (= brutto über 5000.-). An einer neuen Stelle würde ich nach Auskunft der Bewerbungsbehörde nach TV-L 13 (eben wohl als "Frischling")entlohnt (= brutto 4430.-). Und das ist eben ein gewalriger Unterschied. Ich kann mir nicht vorstellen, dass mein bisheriges Arbeitsleben unberücksichtigt bleiben sollte. Aber so, wie Du, missmarpel93, das siehst, scheint es da ja Hoffnung für mich zu geben.

Danke für die Hilfe, Dir und allen anderen!

Gruß, Skelvis


@skelvisneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.03.2012 07:22:33

Dein Problem ist ein anderes. Wenn Du Dich mit E14 (analog A14-OStR-Vergütung) auf eine A13-Stelle bewirbst, wirst Du Gehaltsanteile verlieren.

Du musst Dich auf eine A14-Stelle bewerben, um adäquat verwendet zu werden. Das Problem besteht also nicht in der Anerkennunug von Berufsjahren sondern in dem Umstand, dass Du an Deiner jetzigen, privaten Schule ein Beförderungsamt inne hast.

Den einzigen Vorschlag, den ich adhoc machen kann, ist, nicht nach Stellenausschreibungen Ausschau halten sondern nach entsprechenden Beförderungsausschreibungen (Amtsblatt bzw. Internet). Die A14 (E14) muss ja an eine Funktion geknüpft sein. Wenn diese Funktion an der Schule, an die Du Dich bewerben willst, bereits besetzt ist, dann hast Du mit Zitronen gehandelt.


Vielen Dank ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: skelvis Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.03.2012 13:05:58 geändert: 17.03.2012 13:06:15

für Deinen Rat. Ich kann nur hoffen, dass eine entsprechende Stelle (auch, wenn ich "nur" angestellter Lehrer sein möchte) zur Verfügung steht. Die Sache ist halt wohl doch mindestens genauso kompliziert wie ich befürchtete. Ich lasse mir das alles jetzt erstmal noch einmal durch den Kopf gehen. Ich werde Euch alle auf dem Laufenden halten (vielen Dank für Eure Tipps und Ratschläge, besonders an Dich, missmarpel93!)

Viele Grüße,

Skelvis


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