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Forum: "Konferenzbeschlüsse einfach missachten scheint OK"

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Konferenzbeschlüsse einfach missachten scheint OKneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.04.2012 15:33:51

In Rheinland-Pfalz steht in der Konferenzordnung folgender einleitender Satz:

Die Lehrer beraten und beschließen in Lehrerkonferenzen über alle wichtigen Fragen der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule, die ihrer Art nach ein Zusammenwirken der Lehrer erfordern und für die keine andere Zuständigkeit begründet ist.

Nun, so habe ich gelernt, sei es üblich, dass Konferenzbeschlüsse bindend seien. Ich habe einen Kollegen, den interessiert das nicht. Er sagt sinngemäß, ihr könnt beschließen was ihr wollt, das ist mir egal. Das ist schön und schlecht zugleich. Und tatsächlich scheint der Kollege recht zu haben, denn nirgendwo stehen in der Konferenzordnung irgendwelche Konsequenzen festgeschrieben, die er bei Missachtung zu tragen hätte.


Schulleitungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.04.2012 16:34:09 geändert: 21.04.2012 16:43:54

http://www.igs-buchholz.de/media/Schulprogramm/IGS%20Konferenzordnung.pdf

Ausführung der Beschlüsse
1. Verbindlichkeit
Beschlüsse der Konferenz sind bindend für die an der Schule Tätigen, die in einem unmittelbaren Dienst oder
Arbeitsverhältnis zum Land oder zum Schulträger stehen.
2. Ausführung durch den Vorsitzenden der Konferenz
Der Vorsitzende der Konferenz hat für die Ausführung der Konferenzbeschlüsse zu sorgen. Die Gesamtverantwortung
für die Ausführung der Beschlüsse aller Konferenzen liegt bei dem Schulleiter.


Also hat der Vorsitzende der Konferenz (die SL) den Schwarzen Peter und müsste handeln. Falls die SL das Verhalten dieses Kollegen noch nicht registriert hat, wäre vielleicht ein kleiner Hinweis angebracht....

Der obige Link ist sicher nicht schulspezifisch sondern allgemeingültig, hab den allgemeinen Text nur gerade nicht gefunden.

Oder hier:
http://www.4teachers.de/url/4878
8.16 ff


@ klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.04.2012 17:56:50 geändert: 21.04.2012 18:14:34

Du spiegelst mein Verständnis wider. Natürlich ist das verbindlich. Aber der nächste Schritt, den dieser Kollege geht, ist doch der, dass er im Wissen dessen, dass Verbindlichkeit besteht, sich trotzdem nicht daran hält. Nun schreibst du, die SL hätte den Schwarzen Peter. Aber die SL hat ja nichts in der Hand, um Sanktionen anzudrohen bzw. umzusetzen. Vielleicht eine Dienstaufsichtsbeschwerde?


Wennneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.04.2012 18:09:45

er einem kollegialen Gespräch seitens der SL nicht zugänglich ist, bleibt wohl nur dieser Weg.


Dem kann ich nur zustimmen.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: docman Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.04.2012 18:22:53

Wenn kollegiale Gespräche und Hinweise nichts bringen, ist die Schulleitung zum Handeln aufgerufen, wie klexel schon geschrieben hat.
Die Schulleitung hat nach dem Schulgesetz dafür zu sorgen, dass Schule und Unterricht entsprechend den Rechtsvorschriften, den Anordnungen der Schulbehörde und den Konferenzbeschlüssen realisiert werden. Sollte ein Kollege also die Konferenzbeschlüsse ignorieren, muss er von der Schulleitung in einem Personalgespräch darauf hingewiesen werden, dieses Fehlverhalten abzustellen. Sollte trotz wiederholtem Gespräch - vielleicht auch unter Einschaltung des Schulpersonalrats, denn es handelt sich um ein höchst unkollegiales Verhalten - keine Verhaltensänderung eintreten, müsste die Schulleitung die Schulaufsicht einschalten, weil möglicherweise ein Dienstvergehen vorliegt.

Wenn ein Lehrer sich nicht an Konferenzbeschlüsse hält, ist das meiner Meinung nach ein höchst unkollegiales Verhalten. Kennen wir das nicht alle, dass SuS immer wieder sagen: „Bei Herrn X dürfen wir das aber ...!“ Damit macht er allen anderen das Leben schwer.


Zumindest neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.04.2012 18:26:47

kann der Schulleiter oder die Schulleiterin den Kollegen dienstlich anweisen sich an den Beschluss zu halten, wenn er es trotz Beratung durch selbigen nicht tut. (Dienstliche Anweisungen kann nur der Schulleiter geben, nicht die gesamte SL!)


Alles schön und gutneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.04.2012 23:01:51

aber wenn der Kollege es trotzdem nicht tut. Er ist wahrscheinlich Beamter. Es könnte nur gerichtlich geklärt werden und davor scheut sich jedes Schulamt.


Es gibt im Beamtenrechtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.04.2012 08:21:00 geändert: 22.04.2012 08:21:11

schon einige Möglichkeiten:
Verweis
Herabstufung bei der Beurteilung usw.
rfalio


Reagierenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.04.2012 10:16:11

muss aber der Schulleiter. Den Druck erhöhen kann aber auch ein Kollegium und der Personalrat.


Bedingungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schwingrid Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.04.2012 12:16:00

wäre aber, dass die Konferenzbeschlüsse auch irgendwo nachzulesen sind. Mich hat das mal getroffen, aber nirgendwo war der fragliche Konferenzbeschluss dokumentiert, das ist dann ziemlich unschön.


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