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Forum: "Freiwilliges Wiederholen einer Klasse - Verweigern???"

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Freiwilliges Wiederholen einer Klasse - Verweigern???neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: harrywepper Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.05.2012 07:34:59

Hallo,

ich habe in meiner Klasse einen Schüler, welcher eigentlich zu den Besten gehört, aber aufgrund seiner Arbeitseinstellung, fam. Umfeld, ADHS (?) sich nicht organisiert bekommt.

Die Mutter möchte, dass er die Klasse 7 wiederholt, weil seine Leistungen so abgesackt sind.

Nur sehen wir unterrichtenden Lehrer das nicht ein. Mit einer Rückstufung wäre dem Kind nicht geholfen.

Klar, die Zeugniskonferenz kann den Antrag ablehnen. Aber hat das Sinn. Wenn die Mutter sowieso klagen kann und seinen Willen durchbekommt? (Davon ist nämlich die Rede: Dass man gegen so einen Antrag keine Chancen hat!)

Hat jemand Erfahrung?

Vielen Dank für kurze Statements!



Begründungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.05.2012 08:19:17

Der formale Weg ist der:

Die Erziehungsberechtigten (Muuter allein eben nicht) stellen einen gemeinsamen Antrag auf Rückstellung an die Zeugniskonferenz. Dieser kann mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten abgelehnt werden. Die Ablehnung muss begründet werden.

Gegen den beschluss können die Erziehungsberechtigten Widerspruch einlegen bei der Schulleitung. Widerspruchsbehörde ist die zuständige Schulaufsicht (in NRW bei weiterführenden Schulendie Bezirksregierung), diese fordert die/den Zeugniskonferenzvorsitzende(n) zur Stellungnahme auf. Die begründung der Ablehnung muss erläutert werden und der Ermessensspielraum, der der Entscheidung zugrunde liegt, muss dargestellt werden.

Entweder schlägt die bez.-Reg. den Widerspruch nieder, dann bleibt es bei der Ablehnung des ursprünglichen Antrages, oder sie gibt im statt.

Im ersten Fall (Niederschlagung des Widerspruchs) können die Erziehungsberechtigten Klage erheben. In der verhandlung wird der Schulleitung Möglichkeit geboten die Sicht der Schule (Begründung der ZeuKo, Erläuterung des Ermessensspielraumes und pädagogische Grundsätze bezogen auf den konkreten Fall) darzustellen.

Das Gericht fällt sein Urteil und die beteiligten führen den Richterspruch aus.


Mal weniger formal und mehr neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.05.2012 09:35:02

pädagogisch gesehen.

Ich persönlich bin jmd, der von Wiederholen der Klasse in den allerwenigsten Fällen etwas hält. Und wie du es ja schon schriebst, ist der Knabe nicht blöd. Oftmals holen die SuS das Nichtgelernte gut im nächsten Jahr auf, wenn sie nicht ganz deppert sind.
Den Eltern würde ich das aus der Sicht erklären. U.a. müsste er sich auch in eine neue Klasse einfinden, neue Lehrer etc. Das ist nicht immer eine Chance sondern zuweilen kann es einem auch noch mehr unter den Füßen wegbrechen.
Versuche doch den Eltern die positiven Seiten des NICHT-Wiederholens zu vermitteln.
Rechtlich geshen ist das ja immer viel schwieriger!


ich versteheneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: skole Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.05.2012 10:50:21

ehrlich gesagt nicht, was dagegen spricht den elternwillen zu erfüllen...
macht ein paper fertig, auf dem ihr von der wiederholung aus xy-gründen abratet und gut ist.
manchmal ist den kids schon geholfen.
am wenigstens geholfen ist ihnen aber wenn sie einen konflikt ihrer eltern mit den lehrern ausbaden müssen.
manchmal hab ich das gefühl, lehrer müssen ihre macht um alles in der welt nutzen...

skole


Elternwilleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.05.2012 10:57:20

Die pädagogische Betrachtung (no child left behind) ist doch Teil der Begründung der Ablehnung. Sie nutzt aber nur bedingt, in erster Linie zählt der Elternwille.

Das Gericht entscheidet in dem es das Recht des Kindes auf Versetzung gegen den begründeten Elternwillen auf Rückstufung gegeneinander abwägt. Die Schule muss also Argumente zugunsten des Kindes in die Waagschale werfen.

Dazu gehört eben auch, dass sich in der regel durch eine Wiederholung keine leistungsverbesserungen ergeben, vor allem dann, wenn die Ursachen nicht geändert werden. Im vorliegenden Fall sind diese im Bereich des ADHS bedingten Arbeitsverhalten zu suchen.

Am einfachsten ist der Fall dadurch zu beeinflussen, dass dokumentiert wird, welche Fördermaßnahmen mit den Eltern verabredet worden sind, um eine Verbesserung der Situation zu erreichen. Wurden vereinbarungen von den Eltern nicht umgesetzt (Kontrolle des Hausaufgabenheftes, Abzeichnen von Bemerkungen im Mittelungsbuch etc.)?

Auf gut deutsch, haben sich die Eltern der Mitwirkung entzogen, dann ist Gerichtsentscheidung für eine Rückstufung kaum zu befürchten.

Allerdings können die Eltern ihr Kind abmelden und an einer anderen Schule um Aufnahme in der bisherigen Jahrgangsstufe nachsuchen.


Mal eine ganz andere Frageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ivy81 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.05.2012 12:56:36

Was will das Kind??? Vielleicht sollte man als Klassleiter mal mit dem Jungen reden und ihn fragen, was er denn überhaupt zu der Sache zu sagen hat, statt über seinen Kopf hinweg zu entscheiden (was ja wohl Eltern und Lehrer hier tun). Damit meine ich nciht, dass man ihn beeinflussen sollte oder ihm eine der beiden Alternativen schmackhaft machen sollte. einfach nur ganz objektiv fragen und versuchen, seine Meinung zu ergründen. Vielleicht kommt ja bei dem Gespräch auch auf, was er wirklich will und was ihm evtl. helfen könnte.


Die Klassenkonferenz (= Zeugniskonferenz)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: strandhaus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.05.2012 18:12:05

sollte nach ihrene pädagogischen Grundsätzen entscheiden, d.h. jeder nach seiner Auffassung abstimmen. Wenn die Eltern dann klagen, bitte... Du hast aber dabei Deine eigene Meinung nicht einer rechtlichen Möglichkeit geopfert. Das halte ich für sehr problematisch. Wo bleibt dann unsere pädagogische Beratung/ Entscheidung, wenn schon von vornherein rechtliche Eventualitäten diese einschränken?


Jeder von uns, der schon mal eine 7. Klasse hatte, weiß,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lupenrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.05.2012 20:07:43 geändert: 19.05.2012 20:08:56

daß dort die Pubertät mit Macht ausbricht.
Wenn das Kerlchen nicht Probleme mit der Integration in seiner Klasse hat, halte ich es für besser, gerade ihn gerade jetzt im Rückhalt seiner Klasse zu belassen.
Er ist vermutlich nicht der Einzige, dessen Leistungen wegbrechen.
Ist das der Fall, kann man ja Mami klarmachen, dass eigentlich 1/3 der Kids (man darf ruhig ein wenig strubbeln) in eine andere Klasse versetzt werden müssten, um ihre Chancen auf sehr gute Zeugnisse zu erhöhen.

Darum, und nur darum geht es ihr doch vermutlich nur.
Wie es dem Kind seelisch ergeht, ist ihr sch...egal.

Rede doch mal mit dem "angehenden Jugendlichen" selbst - das wurde ja hier auch schon geschrieben -, zeige ihm die Vor- und Nachteile eines Wechsels möglichst vollständig auf und frage ihn dann, was er meint.


Alternativeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.05.2012 07:30:19

Schicke ein Kind auf eine Gesa und Du hast das Problem nicht bis zum Ende der 9.


Habt ihrneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schwingrid Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.05.2012 11:50:07

an der Schule nicht pädagogisches Hilfspersonal, das dem
Kind/den Eltern auch von dieser Seite helfen könnte?


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