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Forum: "Können wir uns weigern Schüler zu unterrichten?"
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| Aus dem Schulgesetz | | von: klexel
erstellt: 31.05.2012 13:59:00 geändert: 31.05.2012 14:10:32 |
von Rheinland-Pfalz:
§ 55
Ausschluss
(1) Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Zeit
oder auf Dauer von der bisher besuchten Schule
ausgeschlossen werden, wenn der Verbleib in der
Schule eine ernstliche Gefahr für die Erziehung,
die Sicherheit oder die Unterrichtung der anderen
Schülerinnen und Schüler bedeutet. Die ernstliche
Gefahr für die Unterrichtung der anderen
Schülerinnen und Schüler ist insbesondere dann
gegeben, wenn der Verbleib der Schülerin oder des
Schülers den Schulfrieden so beeinträchtigen würde,
dass die Aufrechterhaltung eines geordneten
Schulbetriebes nicht mehr gewährleistet werden
könnte.
(2) Die Schulbehörde kann den Ausschluss von
allen Schulen einer Schulart oder allen Schulen
des Landes aussprechen. Der Ausschluss von allen
Förderschulen ist unzulässig.
(3) Eine Schülerin oder ein Schüler kann im Benehmen
mit dem Gesundheitsamt auf Zeit vom
Schulbesuch ausgeschlossen werden, wenn der
Verbleib in der Schule eine ernstliche Gefahr für
die Gesundheit der anderen Schülerinnen und
Schüler bedeutet.
(4) Die angewendete Maßnahme muss in einem
angemessenen Verhältnis zu der Gefahr stehen.
Der Ausschluss ist vorher anzudrohen; einer
Androhung bedarf es nicht, wenn der durch sie
verfolgte Zweck nicht oder nicht mehr erreicht
werden kann.
(5) Die Schulbehörde trifft im Benehmen mit dem
Jugendamt die nach dem Ausschluss erforderlichen
schulischen Maßnahmen.
(6) Das Nähere über das Ausschlussverfahren
regelt das fachlich zuständige Ministerium durch
Rechtsverordnung.
Auch Schule ist kein Ponyhof, und aussuchen können wir uns die Schüler nicht. Natürlich müssen vorher diverse Maßnahmen, Konferenzen, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen erfolgt sein. Aber das sind sie ja sicher in einem solchen Fall.
Auf jeden Fall kannst du nicht einfach das Handtuch schmeißen, das ist schon Sache der SL und der Klassenkonferenz, evtl. in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt - und natürlich der Eltern..
@ivok: Wo hast du denn diese interessante Haltung her??
Wenn das ginge, wär ich schon öfter mal nach Hause marschiert... |
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