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Forum: "Versetzungsantrag = neues Gutachten?"
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| . | | von: brittacci
erstellt: 03.08.2012 09:38:03 geändert: 03.08.2012 09:43:35 |
Hallo Leonie,
ich weiß zwar nicht, wie genau es in Rheinland-Pfalz funktioniert, aber ich denke großartig anders als in NRW wird es auch nicht laufen:
2.
Wann kann ich überhaupt erstmals einen Versetzungsantrag stellen?
Ich habe meinen seinerzeit nach einem 3/4 Jahr gestellt. Aber da war auch allen Beteiligten klar, dass ich schnellstmöglich wieder in die Heimat möchte. Achte auf die Antragsfristen!
3.
Entscheidet die Note des Gutachtens über den Erfolg des Antrags?
In NRW entscheidet darüber 1. die Schulleitung, ob sie dich ziehen lassen möchte; 2. der Schulrat (der natürlich auch möchte, dass er für dich Ersatz bekommt) und 3. in der Koordinierungskonferenz im Ministerium kommen alle Versetzungsanträge auf den Tisch und dann wird munter hin- und her geschoben. In NRW müssen sie dich spätestens nach 5 Jahren wechseln lassen (inzwischen glaube ich sogar ohne dass du jedes Jahr einen Antrag gestellt hast). Du kannst Gründe angeben, warum du wechseln möchtest. Den Versetzungsnatrag findest du hier: http://www.add.rlp.de/Schulen/Antraege-und-Infos/Versetzungen-und-Lehrertauschverfahren/
In NRW gibt es Gründe zum Anklicken (war zumindest bei mir damals so:http://www.schulministerium.nrw.de/BP/OLIVER/Bewerbung/oliver_Auswahl.php?set=yes&verfahren=1
4.
Absehen davon: Wenn ich keine Versetzung beantragen sollte, wann ist dann ein weiteres Gutachten der SL fällig?
wird man nicht jährlich beurteilt?
6.
Sabbatjahr:
Mich wundert, dass ganz junge Kollegen, die praktisch soeben erst im Dienst sind, bereits ein Sabbatjahr machen können - ich würde gerne mal eins machen: Muss man das anmelden und dann jahrelang zusätzliche Stunden machen? Frage mich, wie das die jungen Kollegen so schnell schaffen.
Du musst das Sabbatjahr rechtzeitig anmelden. Ich kenne es von Kollegen so, dass sie in der Zeit zwischen Anmeldung und Sabbatjahr auf z.B. 1/7 des Gehalts verzichten, um dann im 7. Jahr auch monatlich Einnahmen zu haben.
Ich wünsche dir viel Erfolg! |
| Sabbatjahr | | von: docman
erstellt: 03.08.2012 10:31:23 geändert: 03.08.2012 10:32:47 |
Mich wundert, dass ganz junge Kollegen, die praktisch soeben erst im Dienst sind, bereits ein Sabbatjahr machen können - ich würde gerne mal eins machen: Muss man das anmelden und dann jahrelang zusätzliche Stunden machen? Frage mich, wie das die jungen Kollegen so schnell schaffen.
Ein Sabbatjahr kann man nach relativ kurzer Dienstzeit beantragen. Es ist eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung, die zwischen zwei und sieben Jahren dauern kann. Ein junger Kollege kann z.B. ein Sabbatjahr (Freistellungsjahr) von einem Jahr nehmen. Seine Bezüge betragen dann über die gesamte Laufzeit (Arbeits- und Freistellungsphase) von zwei Jahren 50% der vollen Bezüge.
Vielleicht hilft dir das Merkblatt des Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz von 2012 weiter:
http://www.4teachers.de/url/5022
docman |
| Versetzung | | von: silberfleck
erstellt: 03.08.2012 18:06:02 geändert: 03.08.2012 18:10:55 |
innerhalb RLP:
Der Antrag muss bis zum Ende des 1. Schulhalbjahres gestellt werden, schriftlich über die SL. Wann die dich frühestens regelgerecht versetzen lassen kannst, steht in deinem Arbeitsvertrag (meist nach 3 Jahren). In besonderen Fällen geht das aber auch eher, da musst du Rücksprache mit dem zuständigen Schulrat nehmen. Weitere Infos: http://www.add.rlp.de/Schulen/Antraege-und-Infos/Versetzungen-und-Lehrertauschverfahren/
Auch wenn nach der letzten dienstlichen Beurteilung gefragt wird, muss meines Wissens keine neue gemacht werden.
Die Noten können nicht so sehr relavant sein, denn es werden ja nicht nur gute kollegen versetzt, sondern auch andere.
Auch die Anträge auf Ländertausch findest du unter dem Link.
Dienstliche Beurteilungen werden meines Wissens in RLP zu bestimmten Gelegenheiten gemacht (z.B. Verbeamtung auf Lebenszeit, Bewerbung auf eine Funktionsstelle) aber nicht regelmäßig in bestimmten Zeitabständen. |
| Bildung ist leider Ländersache | | von: caldeirao
erstellt: 03.08.2012 21:58:47 |
und so kann es in jedem Bundesland anders sein.
Zur Versetzung: Ich wollte im letzten Sj auch unbedingt versetzt werden, obwohl ich als Sonderpädagogin unbedingt gebraucht wurde.
Ich habe allen Beteiligten klar gemacht, dass ein weiteres Sj meiner Gesundheit sehr abträglich wäre und dass ich niemanden etwas nutze, wenn ich krank wäre. War nicht nur so eine Drohgebärde, sondern ich ging mit meinem Gesundheitszustand offen und ehrlich um, brauchte aber keinen Nachweis erbringen.
Bei uns MUSS der SL den Versetzungsantrag unterschreiben. Er nimmt ihn allerdings nur zur Kenntnis, er befürwortet bzw. bewilligt ihn damit nicht. Als ich die Unterschrift hatte, ging ich zum SR, beschrieb ihm meine Situation und erklärte ihm, dass er entweder die Bedingungen für mich ändern muss (sprich eine andere Kollegin hätte dann gehen müssen) oder dass ich da weg muss. Ich habe sogar die Dreistigkeit besessen, eine Schule abzulehnen. Jetzt bin ich vielleicht an einer Traumschule, was das Klima betrifft, angekommen. Mal abwarten, wie es weiter geht. Hatte jedenfalls einen superguten Start. Also nur Mut.
Zu den Anderen Sachen kann ich wenig sagen. Dass eine dienstliche Beurteilung bzw. irgendwelche Bewertungen Einfluss auf die Umsetzung haben, kann ich mir nicht vorstellen. Höchstens wenn Du Dich an einer Schule bewirbst, dass die einen Guten wollen, aber ansonsten??! Es gibt ja auch die sogenannten Wanderpokale, die von Schule zu Schule gereicht werden, weil keiner die ertragen kann, weder das Kollegium noch die Schüler. |
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