Hallo, vielen Dank für deinen Beitrag, aber ich meinte weniger die "Behandlung" von Dyskalkulie, sondern viel mehr das Rechtliche:
- Wie ist die Notengebung bzw. das Sitzenbleiben bei einer 5 oder 6 in Mathe?
- Haben diese Schüler mehr Zeit bei einer Klassenarbeit? Oder bekommen die leichtere bzw. weniger Aufgaben?
Das ist das, was mir so spontan einfällt. Vielleicht gibt's ja noch andere Maßnahmen, die man ergreifen kann, um es den Schülern leichter zu machen.
Was die Behandlung von Dyskalkulie angeht: Da sollte man sich nichts vormachen. Wie soll ich einem mathematisch behinderten Kind im Klassenverband mit 30 anderen das lehren, was über Jahre vorher verpasst wurde? Da gibt es andere Institute, die das auffangen sollten.