Wird eine Schule gebaut, gibt es natürlich Vorschriften, wie sie gebaut werden darf. Aus diesen Vorschriften geht aber auch hervor, welche Notwendigkeiten der Dienstherr sieht, dass es seinen Nachgeordneten und den zu Unterrichtenden gut geht. Denn die Lehrkörper haben schülerzentriertes Lernen zu organisieren, die Individualisierung des Unterrichts vorantreiben oder Kompetenzen implementieren, die es den Schülern ermöglichen, kreativ nach Problemlösungen zu suchen.
In Rheinland-Pfalz gilt: Pro Schüler sind 1,8 bis 2,0 Quadratmeter für den Platz im Klassenzimmer vorgeschrieben. Die Klassenmesszahl an Gymnasien beträgt 30. Also hat ein Klassenraum eine Größe zwischen 54 und 60 Quadratmeter aufzuweisen. Die Seitenlängen eines solchen Raumes betragen dann ca. 7 Meter x 8 Meter. Auf dieser Fläche befinden sich 15 Tische, 30 Stühle, ein Schrank, Regale und das Lehrerpult mit Stuhl. Für die Lehrer sehen die Baurichtlinien 3 Quadratmeter pro Person im Lehrerzimmer vor. Bei einem Kollegium, das aus 80 Personen besteht, muss das Lehrerzimmer demnach die Größe eines Tennisplatzes aufweisen. Bei einer Mini-Grundschule mit 4 Lehrerinnen reichen 12 Quadratmeter.