Ja die Ungleichbehandlung von Angestellten und beamten ist immer wieder auffallend.
Aber der Vorteil von Angestellten ist, dass sie ab der ersten Überstunde abrechnen können. Nur wird diese Bestimmung in der regel von den Schulleitungen nicht gekannt oder nicht zur Anwendung gebracht, um die lehrkräfte nicht ungleich zu behandeln. Eine Abweichung von der langjährig geübten Praxis würde zu einer Beeinträchtigung der kollegialen Zusammenarbeit führen, wurde mir gegenüber gemutmaßt.
Ich habe lediglich keine Lust wegen dieser Peanuts zu prozessieren.
Am lustigsten ist aber die tatsache, dass vertretungsstunden an Gesamtschulen und Gemeinschaftsschulen unterschiedlich bezahlt werden. Vertretungsunterricht in der Oberstufe fällt außer bei Dauervertretungen nie an, da die Sus EVA haben. (EVA vertritt in der GOSt alles)
Wenn also in den jahrgängen 5 bis 10 Vertretungsunterricht erteilt werden muss, wird die gleiche Arbeit unterschiedlich bezahlt. Da erhält dann der Kollege, der die Stunde vorbereitet hat und gem. TV-L mit E11 ausgstattet ist, ein andere Entgelt als der Kollege, der zu A14 vertritt.
Ja, ich weiß, das leben ist ungerecht