das Jugendarbeitsschutzgesetz des Bundes hier reingesetzt
Das Kind ist bis 15 Jahre noch ein Kind, kein Jugendlicher, da gelten noch strengere Regeln.
Nachtarbeit ist für 14jährige absolut verboten !!
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jarbschg/gesamt.pdf
Wichtig: §5 (3) und §6 (1)
Eine Ausnahme darf nicht bewilligt
werden für die Mitwirkung in Kabaretts, Tanzlokalen und ähnlichen Betrieben sowie auf Vergnügungsparks, Kirmessen, Jahrmärkten und bei ähnlichen Veranstaltungen, Schaustellungen oder Darbietungen.
Ich denke, nach einem Gespräch mit dem Jungen und den Eltern wäre eine Info an Polizei oder Jugendamt oder auch Gewerbeaufsichtsamt hier tatsächlich angebracht. Wer sonst soll den Jungen schützen vor solchen nicht verantwortungsbewussten Eltern??
Und was die fadenscheinigen Entschuldigungen anbetrifft, kann der SL durchaus bestimmen, dass für jedes Fehlen ein ärztliches Attest vorgelegt wird.