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Forum: "ERLEDIGT"

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ERLEDIGTneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: joellcken Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.11.2012 13:36:09 geändert: 15.08.2021 09:57:53

Erledigt.


Das kann man ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mitzekatze Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.11.2012 14:18:16 geändert: 03.11.2012 14:19:26

... nicht pauschal beantworten.
In der Regel ist die Leistungsbeurteilung und Notenfindung schulintern an den gesetzlichen Vorgaben geregelt.
So ist das jedenfalls an unserer Realschule.
Dort gibt es Fachkonferenzen, die das festlegen, damit nicht jeder Kollege die Notenfindung macht wie er will.
Frag eine/n Deutsch- und eine GeschichtskollegIn, wie das konkret in deinen Fächern an dieser Schule geregelt wird.
An diese Beschlüsse haben sich dann alle Fachkollegen zu halten (wegen Gleichbehandlung der Schüler, Transparenz, ...).

Ich sehe, du bist aus NRw: HA dürfen nicht einfach mit 6 benotet werden.


Warumneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schwingrid Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.11.2012 14:21:28

lässt du dir nicht von den Kollege/Innen deiner Schule helfen? Sie sind nah an deiner Realität.


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: joellcken Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.11.2012 14:30:49 geändert: 03.11.2012 14:31:51

Wenn es da wirklich nichts NRW einheitliches gibt, spreche
ich Montag mal mit den Kollegen/Kolleginnen. Ich dachte, da
gibt es zumindest was, woran man sich grob orientieren kann.

Nicht gemachte HA sind nicht gemachte HA. Ich kann doch nicht
einem Schüler (angenommen ich dürfte es) eine 2 geben und dem
anderen Schüler für nicht gemachte HA... ja was denn?


Auch die ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mitzekatze Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.11.2012 14:37:03 geändert: 03.11.2012 14:42:10

... Sache mit den nichtgemachten HA dürfte in der Schule geregelt sein. Frag einfach nach.

Nachtrag: Das mit den HA ist ein vielfach diskutiertes Problem. Bei uns wird das so gereglt: Wer keine HA hat wird aufgeschrieben, es gibt eine Benachrichtung an die Eltern (meist in Kurfform im HA-Heft), die unterschrieben wieder mitgebracht werden muss. Zudem muss der Schüler zur Nachrbeit. Auch führt dies, wenn es überhand nimmt zur Abwertung der Zeugnisnote. Auch nehme ich gern in KLassenarbeiten Aufgaben aus der HA, so dass diese Schüler dann unsicher dastehen.
Jedenfalls darf man in NRW für eine nichtgemachte HA keineswegs pauschal eine 6 geben.


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: joellcken Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.11.2012 14:41:15

Okay, besten Dank für die Antworten.

Dann kann das Thema hier eigentlich geschlossen werden.
Setze mich dann Montag direkt mit den Kolleginnen und
Kollegen in Verbindung.


mit den nicht gemachten Hausaufgaben verfahre ich anders:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lupenrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.11.2012 17:08:33 geändert: 03.11.2012 17:10:27

Nach meinem Wissen darf ich - Gesamtschule NRW - eine nicht gemachte Hausaufgabe nicht bewerten.
Was ich aber sehr wohl darf:

Der Schüler bekommt eine Frage zum Inhalt dessen, was in der HA gemacht werden sollte.
Kann er es nicht, gibt´s die entsprechende Note.

Einfach, nicht?

In Mathematik heißt es: 50% schriftliche Leistungen - KA - 50% sonstige Leistungen.
Da kannst du auch ruhig mal die Leistungsbereitschaft bewerten. Niemand hindert dich daran.


Gewichtungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.11.2012 17:18:15

Wie der Anteil der schriftlichen Leistungen zu den sonstigen Leistungen ins Verhältnis gesetzt wird ist Folge eines Fachkonferenzbeschlusses.
Es gibt auch 40% schriftliches : 60% sonstiges.


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