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Forum: "Unterrichtsbesuch Eltern"

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Unterrichtsbesuch Elternneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elke2 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.12.2012 19:05:54

Nach der GS-Ordnung von RLP dürfen Eltern nach Rücksprache mit der Lehrkraft am Unterricht mal teilnehmen. Wie sieht das aber mit Großeltern aus, die nicht das Sorgerecht haben? Hat da jemand nähere Infos?


Soweitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schwingrid Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.12.2012 19:17:55

ich weiß sind sie entweder mit einer Vollmacht ausgestattet oder als schulfremde Personen einzustufen. Frag aber lieber nochmal bei SL nach.


Dasneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.12.2012 19:21:48



Frageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.12.2012 19:24:34

Hättest Du etwas zu befürchten?

Was ist das Anliegen der Großeltern?

Wenn es ewige Nörgler und Besserwisser sind, würde ich es auch zu verhindern versuchen. Wenn sie aber wirklich weges des Kindes da sind, warum sollte man das nicht zulassen?

Genaues Wissen habe ich nicht, aber mein Bauch sagt mir, dass Du es ablehnen könntest. Wo soll denn dann die Grenze sein? Tante, Onkel, Nachbarn, Schwester, Freundin, Bekannte, oder ein Passant auf der Straße?


@klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.12.2012 19:26:26

die Frage ist nach den Großeltern

hier steht nur etwas über die Eltern.


..neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elke2 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.12.2012 19:53:55

Ich lese nirgends etwas über den Unterrichtsbesuch von Großeltern etc.Es ist immer nur die Rede von Eltern. Aber anscheinend gibt dazu keine rechtliche Grundlage, auch was eine Vollmacht der Sorgeberechtigten für Oma/Opa betrifft.
@caldeirao: Es betrifft unangenehme, sich einmischende Personen!!! Meine SL würde eine Ablehnung unterstützen, aber wir brauchen irgendwo eine rechtliche Grundlage!


Nein,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.12.2012 20:06:08 geändert: 06.12.2012 20:22:24

natürlich steht da nix über die Großeltern Ist doch klar. Dann müsste ja auch was über Freunde, Nachbarn oder Cousinen da stehen . Was habt ihr denn erwartet??

Aber es steht was viel Besseres dort: Die Schule entscheidet!!!

Die Regelung ist doch ganz klar aus meinem Link ersichtlich: Eltern haben das Recht, alles andere - (Dauer, Häufigkeit und auch den Personenkreis, also auch Omas Besuch - regelt die Schule. Ihr habt da alle Freiheiten. Und ihr könnt das gut mit zusätzlichen Störungen etc. begründen.

Die näheren Modalitäten ergeben sich aus den Schulordnungen und aus den Regelungen der Schule, die diese mit Zustimmung des Schulelternbeirats getroffen hat. Ansprechpartner ist die jeweilige Fachlehrkraft.

Also keine Panik. Schreibt nen hübschen Satz in eure Schulordnung, das wars!

Mich wundert nur, dass der SL das nicht weiß bzw. nicht schnell mal nachgucken kann.


Ich würde neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.12.2012 21:33:37

die Großeltern freundlich aber bestimmt darauf hinweisen, dass es nur vorgesehen ist, dass Eltern den Unterricht ihres Kindes besuchen dürfen, da sie die Erziehungsberechtigten sind. Wenn auch andere Personen gemeint gewesen wären, stünde das nämlich drin.


Wird nichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.12.2012 22:01:03

in solchen Fällen auch gern der Datenschutz bemüht?


Ja,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.12.2012 17:21:19

Eltern, die den Unterricht besuchen müssen auf die Verschwiegenheitspflicht hingewiesen werden. Sie dürfen nichts weitergeben, was andere Schüler oder Lehrer betrifft.
Wenn man sie das auch noch unterschreiben lässt, den Termin möglichst ungünstig legt ...
Ich hatte in 12 Jahren noch nie Eltern, die in der Sek I in meinen Unterricht wollten.


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