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Forum: "Noten auf Hausaufgaben (THÜ)"

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Noten auf Hausaufgaben (THÜ)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: jenigma Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.01.2013 19:50:02

Hallo zusammen! ;)

Ich war bislang "stiller Mitleser". Nun habe ich aber
eine Frage auf die ich bislang im WWW keine Antwort
gefunden habe.
Zur Zeit bin ich Praxissemesterstudent der Uni Jena und
an einer Thüringer Regelschule tätig. Nebenbei gebe ich
Nachhilfe. Aus meinen Didaktikseminaren weiß ich, dass
man auf Hausaufgaben keine Noten geben darf. Unsere
Dozentin für Deutschdidaktik wirkte sogar fast empört,
ob der Erzählungen einiger Kommilitonen bzgl. Bewertung
von HA an einigen Schulen.

Nun bekommt meine Nachhilfeschülerin (Gymnasium, Klasse
9) regelmäßig HA auf, die dann auch benotet werden.
Sowohl in Fächern, wo ich eine Hilfe bin, als auch in
allen anderen. Die Lehrerin weiß übrigens, dass meine
Schülerin professionelle Hilfe bei den HA bekommt und
bewertet sie trotzdem. In Englisch, Deutsch und
Sozialkunde kommen dementsprechend Einsen oder Zweien
heraus, die ganz eindeutig nicht auf dem Mist der
Schülerin gewachsen sind, (wobei sie und ich uns da
natürlich nicht beschweren.) So lange ich unterstützend
eingreife und die HA nicht im Alleingang schreibe, finde
ich das auch nicht wirklich schlimm. Aus Lehrersicht
finde ich es jedoch unfair und unproduktiv. Erstens
werden SuS bevorzugt, deren Eltern sich Nachhilfe
leisten können und zweitens gibt eine solche HA nicht
den tatsächlichen Leistungsstand wieder.

Durch die Gespräche im Seminar kam die Frage auf, ob HA
überhaupt benotet werden dürfen.
In der allgemeinen Schulordnung/Schulgesetz für THÜ ist
nichts konkretes zu finden.

Hat vielleicht jemand einen Hinweis, wo ich eine
eindeutige Aussage hierzu finden kann? Oder hat meine
Dozentin womöglich Unrecht?

Viele Grüße aus Jena!


Schwierige Frageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.01.2013 20:22:49 geändert: 21.01.2013 20:34:11

In eurem Schulgesetz steht tatsächlich nichts davon
http://www.thueringen.de/de/publikationen/pic/pubdownload1245.pdf
§ 57

In Niedersachsen steht z.B. im entsprechenden Paragraphen der Satz: Hausaufgaben dürfen jedoch nicht mit Noten bewertet werden.

Und ähnliche Formulierungen findest du auch in den Schulgesetzen der anderen Bundesländer.

Da ist guter Rat teuer, denn ich sehe es wie du: eine Hausaufgabe, die wesentlich von der Nachhilfe beeinflusst, sprich korrigiert wurde, ist zwar schön, aber nicht gerecht zu bewerten.

Es gab schon einmal ein Forum dazu (Thüringen), das ziemlich unbefriedigend endete.
http://www.4teachers.de/?action=showtopic&topic_id=18046&page=0

Wenn es nicht in eurem Schulrecht steht, solltet ihr einen Beschluss in der Gesamtkonferenz fassen, damit es an dieser Schule zumindest einheitlich gehandhabt wird.


klexel


Mmh...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: jenigma Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.01.2013 20:59:34

Mmh... Das ist echt unbefriedigend.
Wird dann wohl von Schule zu Schule unterschiedlich
gehandhabt. Ist nur ärgerlich, denn fragt man 10 KollegInnen,
dann hat man zum Thema HA 20 verschiedene Meinungen.
Na ja, ich höre mich mal weiter um. Oder ich schreibe einfach
mal ans Ministerium. ^^


Frag doch malneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.01.2013 21:53:09

Deine Seminarleiterin, auf welchen Paragrafen sie sich beruft.
Mit der Ungerechtigkeit sehe ich es wie Du. Aber es ist eben auch genauso Ungerecht, was die Vorbereitung von Klassenarbeiten betrifft. Es gibt Eltern, die können helfen oder sich eine Nachhilfe leisten, oder halten die Kinder zum Lernen an und manche sind eben völlig auf sich gestellt. DA gehört eben auch ein bisschen Fingerspitzengefühl vom Lbzw.L dazu.


Nix Genaues ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: pingu0815 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.01.2013 15:39:12

Ich hab gerade nochmal den fetten Ordner aus dem Allgemeinen Seminar im Thüringer Ref. durchgeblättert - aber wie zu erwarten, gibt es da auch nix Konkretes.

Ich glaube, wir hatten uns damals so verständigt, dass der Passus der Thüringer Schulordnung zum Thema Leistungsverweigerung schlechte Noten für (nichterledigte) Hausaufgaben rechtfertigen würde und ansonsten der andere Passus wirkt, der besagt, dass es u.a. Aufgabe des Lehrers ist zu überprüfen, ob der Schüler sich Unterrichtsstoffe in der Schule oder auch zuhause angeeignet hat. Darüber hinaus wurde aber auch bei uns am Seminar die Ansicht vertreten, dass bloße Hausaufgaben nicht zu bewerten seien, wohl aber in der Schule erledigte Aufgaben, die auf einer Hausaufgabe basierten.

Aus heutiger Sicht praktiziere ich letzteres immer noch so und schließe mich überdem den Vorrednern an, die raten, solche "grauen" Angelegenheiten in der Schulkonferenz schuleinheitlich zu beschließen.

Schöne Grüße in die Heimat!


Danke!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: jenigma Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.01.2013 17:23:26

Vielen Dank für die Anmerkungen und Anregungen.
Ich werde beizeiten mal die Seminarleiterin befragen.
Wenn sich etwas von allgemeinem Interesse ergibt, melde ich
mich hier noch einmal.


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