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Forum: "Präsenzzeit"
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| Bei uns in Bayern | | von: hesse
erstellt: 24.01.2013 14:58:57 geändert: 24.01.2013 15:09:31 |
ist es so, daß Du grundsätzlich während der Unterrichtszeit erreichbar zu sein hast, z. B. falls ein Kollege vertreten werden muß.
Das gehört nämlich zu Deinen Dienstpflichten und gilt übrigens auch für die Ferienzeit! Diese ist kein Urlaub!
Die Schulleitung könnte Konferenzen u.a. durchaus in den Ferien ansetzen und Du müßtest erscheinen!
Willst Du einen Arzttermin vereinbaren, mußt Du Dich (streng genommen) von der Schulleitung befreien lassen.
Von daher kann Eure Schulleitung diese Anordnung meines Wissens nach durchaus treffen.
Allerdings erschließt sich mir nicht, warum sie das tut und warum Ihr auch keine schulischen Dienste, also z. B. Elterngespräche, durchführen dürft.
Denn i.a.R. wird das in der Praxis nicht so eng gesehen.
Gibt es vielleicht einen Anlaß oder Grund für diese Anordnung, den Du nicht genannt hast?
So gibt es doch immer wieder Kollegen, die glauben, wenn ihr Unterricht vorbei ist, bräuchten sie für Vertretungen u.ä. nicht zur Verfügung zu stehen.
Dies ist natürlich unkollegial den anderen gegenüber.
LG
Hesse |
| Ich | | von: klexel
erstellt: 24.01.2013 15:27:47 |
habe auch noch in keinem Schulgesetz irgendeines Bundeslandes eine genaue rechtliche Regelung zum Thema Präsenzzeiten gefunden.
Klar ist, dass Schule nicht nur aus den Unterrichtsstunden besteht und der SL Kollegen durchaus zu Mehrarbeit verpflichten kann. In einigen BL wird das vergütet, in anderen verrechnet.
Wir haben einen Plan, der regelt, wer morgens in der 1. und 2. Stunde eigentlich frei hat, bei kurzfristigen Erkrankungen von Kollegen aber schnell herbeigerufen werden kann, um zu vertreten.
Wenn von einem Kollegen verlangt wird, dass er am nächsten Tag eine Stunde länger bleiben soll o.ä., ist das absolut rechtens, sollte aber am Vortag möglichst angekündigt sein.
Mehr Präsenzzeiten haben wir nicht.
Hier gibt es einen Kommentar zu Mehrarbeit aus NRW:
http://www.tresselt.de/mehrarbeit.htm |
| VBE NRW | | von: bakunix
erstellt: 24.01.2013 18:00:36 |
Der Verband für Bildung und Erziehung zieht einen Vergleich mit dem europäischen Ausland:
"Das System der Pflichtstundenregelung wird in den letzen Jahren zunehmend kritisch gesehen. Heute wird die Arbeitszeit der Lehrerkräfte nur noch in vier Staaten Europas über die Anzahl der Unterrichtsstunden definiert (in Belgien - Französische und Deutschsprachige Gemeinschaft, Irland, Luxemburg und Deutschland). In 24 europäischen Staaten werden entweder die Gesamtzahl der Arbeitsstunden festgelegt, in der sämtliche Leistungen der Lehrer berücksichtigt werden, oder die Regelung der Lehrerarbeitszeit wird dahingehend verändert, dass zusätzlich zu der Anzahl der Unterrichtsstunden eine Präsenzzeit eingerichtet wird, während der Lehrerinnen und Lehrer in der Schule anwesend sein müssen, um spezifische außerunterrichtliche Aufgaben zu erfüllen, wie z.B. Teamarbeit und administrative Aufgaben."
http://www.quagis.de/index.php?&menu_id=25 |
| So eine Präsenzzeit | | von: caldeirao
erstellt: 24.01.2013 18:07:20 |
hat Vor- und Nachteile.
Ich habe mal in einer Schule gearbeitet, da waren Dienstag 2 Stunden Präsenzzeit. An einem Dienstag war Dienstberatung, am 2. Dienstag Konferenzen, am 3. Dienstag waren Arbeitsgruppen und am 4. Dienstag war alles möglich. Das hatte den Vorteil, dass Du an diesem Tag dann alle Lehrer für Absprachen vor ort hattest, für irgendwelche Schulentwicklungsmaßnahmen sich LuL bereit erklärt hatten, wenn Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen wurden, waren alle vor Ort usw. Es gibt doch LuL, die musst Du wegen jeder Sekunde betteln, die sie mal länger bleiben müssen. Wir haben diese Zeit auch oft genutzt um gemeinsam pädagogisch zu arbeiten, wie z.B. schulinterne RLP, gemeinsame Vorbereitungen, kollegiale Fallberatung usw. Ich fand es eigentlich gut.
In meiner jetzigen Schule habe ich mal 8 Wochen gebraucht, um einen Termin für eine längere Absprache über eine Schülerin zu finden.
Mich würden auch die Hintergründe Deiner Frage interessieren. Es gibt natürlich auch SL, die maßlos übertreiben und ihre Macht ausspielen wollen. Da würde ich natürlich auch rebellieren. Es kommt immer darauf an, wie es gemacht wird. |
| Vwv über die Arbeitszeit der Lehrer (Ba-Wü) | | von: dottie
erstellt: 25.01.2013 07:37:01 |
Hallo Caldeirao,
du hattest nachgefragt, warum ich dieses Thema anspreche. Bei uns an der Schule gibt es eine Präsenzzeit am Dienstag nachmittag. Hier finden dann die GLK statt und wenn keine GLK oder Dienstbesprechung stattfindet, können an diesem Termin Teamsitzungen, Stufenkonferenzen oder andere Besprechungen stattfinden.
Nun haben wir es gewagt, auf einen Dienstag, an dem weder eine GLK noch eine Dienstbesprechung oder andere Besprechung festgelegt war, Elterngespräche zu legen, was uns unsere kommisarische Schulleiterin sofort untersagt hat. Dabei liegt an diesem Nachmittag gar nichts an. Weiterhin hat sie uns untersagt, generell am Dienstagnachmittag Arzttermine zu machen, selbst wenn nichts anliegt. Wohlgemerkt meinte sie damit aber wohl den gesamten Dienstag nachmittag, denn zeitlich ist unsere Präsenzzeit nicht festgelegt. Auf einen Hinweis meinerseits, dass es in Baden-Württemberg keine Präsenzpflicht für Lehrer außerhalb der Unterrichtszeiten und sonstigen pädagogischen Verpflichtungen gibt, hat sie sehr pampig reagiert. In der zugehörigen Verwaltungsverordnung zur Arbeitszeit von Lehrern in Ba-Wü steht nämlich nur, dass in der Präsenzzeit Besprechungen etc. stattfinden KÖNNEN und es steht nichts davon, dass sie stattfinden müssen und dass alle Lehrer auch dazu im Haus sein müssen.
Hier der Text:
Kooperationszeit
Die Weiterentwicklung der Qualität in der Schule verstärkt die Notwendigkeit zu regelmäßiger Kooperation und Teamarbeit innerhalb des Kollegiums über die nach der Konferenzordnung vorgesehenen Konferenzen hinaus. Kooperation und Teamarbeit finden, wie in der Regel die Konferenzen nach der Konferenzordnung, innerhalb der Gesamtarbeitszeit in der unterrichtsfreien Zeit einschließlich in den Ferien statt. Es ist notwendig, dass an diesen Kooperationen alle beteiligten Lehrpersonen teilnehmen können. Im Interesse der Planbarkeit der Arbeitszeit der Lehrkräfte außerhalb des Unterrichts werden schulintern langfristig im Voraus vom Schulleiter Zeitfenster festgelegt, in denen Kooperation und Teamarbeit stattfinden kann. (Vwv über die Arbeitszeit der Lehrer an öffentlichen Schulen vom 10.November 1993 Kapitel I Absatz 3)
Liebe Grüße,
Dottie |
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