Hallo liebe Leser,
ich bin zur Zeit im 3. Semester des Referendariats, meine Vornote für die 2. Staatsprüfung wird sehr wahrscheinlich eine 5 werden. Nach dem letzten Unterrichtsbesuch riet mir die Mentorin, vor dem Prüfungszeitraum zu kündigen, weil sie vermutet, dass ich die Prüfung weder beim 1. mal noch bei einer Wiederholung bestehen werde und damit nicht mehr die Möglichkeit hätte, als Vertretungslehrerin (mit nur 1. Staatsexamen) zu arbeiten:
- Ist es richtig, dass man nach Nichtbestehen der 2. Staatsexamensprüfung (inklusive Wiederholungsprüfung) als Lehrer nicht mehr arbeiten kann, auch nicht als Vertretungslehrerin?
Gilt dies in allen Bundesländern?
- Könnte man mit nur dem 1. Staatsexamen , dass ich mir durch Kündigung vor der 2. Staatsprüfung erhalten würde, in allen Bundesländern als Vertretungslehrerin arbeiten, oder nur in Berlin?
- Könnte ich nach einer solchen Kündigung in Berlin (nach einer gewissen Pause) das Referendariat in einem anderen Bundesland neu beginnen?
- Habt ihr Tipps, vielleicht aus eigener Erfahrung, für eine rasche und kompetente Rechtshilfe?
Ich bin grundsätzlich davon überzeugt, eine gute Lehrerin werden zu können und habe durchaus auch entsprechendes Feedback bekommen. Ich möchte mir grundsätzlich nicht die Chance verbauen, als Lehrerin tätig werden zu können. Meine Entscheidung ist dringlich.
Über Eure Hilfe würde ich mich freuen.
Gruß Manja