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Forum: " Kündigung vor 2. Examen oder Nichtbestehen riskieren? "

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Kündigung vor 2. Examen oder Nichtbestehen riskieren? neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: traumfinder3000 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.02.2013 13:43:16

Hallo liebe Leser,

ich bin zur Zeit im 3. Semester des Referendariats, meine Vornote für die 2. Staatsprüfung wird sehr wahrscheinlich eine 5 werden. Nach dem letzten Unterrichtsbesuch riet mir die Mentorin, vor dem Prüfungszeitraum zu kündigen, weil sie vermutet, dass ich die Prüfung weder beim 1. mal noch bei einer Wiederholung bestehen werde und damit nicht mehr die Möglichkeit hätte, als Vertretungslehrerin (mit nur 1. Staatsexamen) zu arbeiten:

- Ist es richtig, dass man nach Nichtbestehen der 2. Staatsexamensprüfung (inklusive Wiederholungsprüfung) als Lehrer nicht mehr arbeiten kann, auch nicht als Vertretungslehrerin?
Gilt dies in allen Bundesländern?

- Könnte man mit nur dem 1. Staatsexamen , dass ich mir durch Kündigung vor der 2. Staatsprüfung erhalten würde, in allen Bundesländern als Vertretungslehrerin arbeiten, oder nur in Berlin?

- Könnte ich nach einer solchen Kündigung in Berlin (nach einer gewissen Pause) das Referendariat in einem anderen Bundesland neu beginnen?

- Habt ihr Tipps, vielleicht aus eigener Erfahrung, für eine rasche und kompetente Rechtshilfe?


Ich bin grundsätzlich davon überzeugt, eine gute Lehrerin werden zu können und habe durchaus auch entsprechendes Feedback bekommen. Ich möchte mir grundsätzlich nicht die Chance verbauen, als Lehrerin tätig werden zu können. Meine Entscheidung ist dringlich.

Über Eure Hilfe würde ich mich freuen.

Gruß Manja


Wo ist der 1. Thread geblieben?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.02.2013 16:33:49

Du hast doch auf diese Frage gestern schon diverse Antworten bekommen.

Warum jetzt wieder von vorne?


Mißverständnisseneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: traumfinder3000 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.02.2013 16:44:43

Sorry, ich habe mir meinen gestrigen Beitrag nochmal durchgelesen und gemerkt, dass alles ziemlich mißverständlich geschrieben war.Deshalb habe ich auch soviele Nachfragen bekommen, aus denen auch deutlich wurde, dass ich teilweise mißverstanden wurde. Ich hoffe meine Anfrage ist jetzt klarer und ich bekomme einige Anregungen von Euch.

Vielen Dank!


Dannneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.02.2013 17:22:02

wäre es schlauer gewesen, all diese Missverständnisse in einem neuen Beitrag auszuräumen. Und schon hättest du helfende Beiträge bekommen.

Ob jetzt noch viele User Lust haben, alles nochmal neu zu schreiben??

Ich finde solch ein Vorgehen mehr als ärgerlich.



es gibtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fulano Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.02.2013 17:51:56

ja so etwas wie Lehrerverbände für eine kompetente Rechtshilfe: GEW, Philologenverband etc. An die könntest Du dich doch wenden.
Im übrigen kann ich klexels beitrag nur beipflichten....


geht mir auch soneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.02.2013 18:25:07

Ich habe mich auch gewundert und gedacht, ich hätte das alles gestern schon gelesen und vielleicht sogar beantwortet *grübel*

Komisch!


Du kannst doch auchneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: leonie5 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.02.2013 18:27:57

ohne 1. Staatsexamen als Vertretungslehrerin arbeiten.
Jedenfalls geht das in NRW.


traumfinder3000, wende dich doch bitte ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lustig23 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.02.2013 19:19:30 geändert: 01.02.2013 19:21:00

an dieses vom VBE "ins Leben gerufene" Lehrerforum: www.lehrerforum-nrw.de. Dort gibt es fachkundige BeraterInnen, die dir mit Sicherheit helfen können und werden.
Kopf hoch!!


Die Fragen, neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.02.2013 09:13:08

die sich mir hier neben der rechtlichen Frage stellen sind:

Möchte ich wirklich ohne abgeschlossene Berufsausbildung als Vertretungslehrer mich von Vertrag zu Vertrag hangeln (in den Ferien arbeitslos, ohne Geld ....) und
In welchem Umfang kann und will Schule mit Vertretungskräften überleben, die keinen Abschluss haben oder kein zweites Staatsexamen?


Ja.. und letztendlichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.02.2013 10:55:16

welcher Beruf würde besser zu mir passen?
Es gäbe gnügend Berufe, bei denen ich selbst kein Potential hätte und aufgeschmissen wäre.
Manchmal erkennt man das vielleicht erst nach der "Ausbildung".
Aber ich weiß, diese Bemerkung führt jetzt von der eigentlichen Fragestellung weg.


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