Hallo, zusammen!
Demnächst steht bei mir endlich das Ref (NRW) an. Ausgebildet werde ich in Deutsch und Englisch (Primarstufe). Katholische Religion habe ich als weiteres Fach studiert, werde darin aber im Ref nicht ausgebildet. Jetzt möchte die Bezirksregierung aber dennoch, dass ich die Kirchliche Unterrichtserlaubnis vorlege. Ich habe aber starke Bedenken, dass ich die bekomme. Ich werde z.B. erst im Juni gefirmt, habe lange nicht am sonntäglichen Gottesdienst teilgenommen (die Gründe, warum ich mich als Teenie nicht frimen ließ und die Gottesdienstbesuche liegen nah beieinander) und habe auch sonst so das Gefühl, zwar eine überzeugte, gläubige Christin zu sein, aber eben nach außen nicht die Religionslehrerin zu sein, die die Kirche nun mal haben nöchte.
Jetzt habe ich zwei Fragen.Um die zu klären, habe ich schon täglich mehrfach bei der Bezirksregierung angerufen, um das zu klären, aber ich bekomme die Dame nicht an den Apparat. Vielleicht gibt es darum hier jemanden, der mir weiterhelfen kann.
1. Kann ich mein Ref nicht antreten, wenn ich die KU nicht bekomme?
2. Es kann doch niemand gezwungen werden, Religion zu unterrichten (ich meine, mich an diesen rechtlichen Hinweis zu erinnern). Könnte ich es dann nicht einfach ablehnen,Religion zu unterrichten? Vielleicht auch vorläufig, denn eigentlich möchte ich Religion unterrichten; Aber bevor ich nicht ins Ref gehen darf und nicht weiß, wie es weitergehen soll...
Kennt sich jemand aus und kann mir weiterhelfen?
Danke, Linebine