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Forum: "Schülerbeförderung im Notfall?"

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Schülerbeförderung im Notfall?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mar_mue Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.04.2013 13:10:28

Hallo zusammen,
ich habe allgemeine Fragen zur Schülerbeförderung im Notfall.

Gestern hatte ich nämlich einen schwierige Situation in der Schule, an der ich mein FSJ mache: Ein Junge hat sich böse an der Hand geschnitten, geweint, sehr geblutet... Die Schulsanitäter (bzw. die betreuende Fachkraft) haben einen Verband angelegt und entschieden, er müsste professionell genäht werden. Nun waren aber die Eltern nicht zu erreichen.

Es gab große Verwirrung... Nun meine Fragen:

1) Dürfte ein Lehrer, Hausmeister oder wie ich, ein FSJler, etc. in einem solchen Fall das Kind zum nächsten Arzt fahren?

2) Darf hierbei der Privat-PKW verwendet werden? Bzw. sieht die Sache versicherungstechnisch anders aus, wenn man das "Schulauto" (bei uns ein kleiner Transporter mit 10 Sitzen, der der Schule gehört) für die Fahrt benutzt?

3) Wer haftet, wenn auf der Fahrt etwas passiert?

4) Ist es sinnvoller, auch schon in einem solchen "kleinen" Fall sofort den Krankenwagen rufen? (Habe hier schulintern die Info bekommen, dass dies zu teuer sei...?!)

Ihr seht... Fragen über Fragen!
Ich freue mich auf informative Antworten!

Liebe Grüße,
~mar_mue


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.04.2013 13:16:51

informative antworten kann ich dir nicht geben, aber die rechtliche situation in Ö schaut- kurz und knapp - so aus:
1) nein
2) nein
3)nicht geklärt
4)ja




Wir hattenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: brittacci Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.04.2013 14:38:36

mal eine Fortbildung zum Thema 1. Hilfe und da wurde gesagt, dass wir, wenn wir kein Elternteil erreichen, lieber den Krankenwagen rufen sollen.


Aus demneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.04.2013 14:44:42 geändert: 19.04.2013 14:57:18

Bauch heraus hätte ich auch wir feul und britacci geantwortet. Ich hätte nie geglaubt, dass es erlaubt sein sollte und hätte wohl jedes Risiko vermieden.

Aber:

Antwort der Unfallkasse RLP
http://www.ukrlp.de/versicherte/schuelerstudierende/aufsicht-beim-transport-zum-arzt.html

und von der dguv:
http://www.dguv.de/inhalt/praevention/themen_a_z/bildungseinrichtungen/documents/krankentransp.pdf


Ich leite den Schulsanitätsdienst meiner Schule (RLP)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.04.2013 18:35:12 geändert: 19.04.2013 18:37:48

Wenn die Eltern nicht erreichbar sind und es keinen zwingenden Grund für einen Einsatz des Rettungswagen gibt, darf auch ein durch die Schule Beauftragter mit einem Schüler zum nächsten Durchgangsarzt fahren.

Ich rate jedoch dringend an, eine Begleitperson mitzunehmen (z. B. einen Schulsanitäter), da es zu nicht vorhersehbaren Komplikationen kommen könnte und den Verletzten auf jeden Fall nach hinten! ins Auto zu setzen.
Die Fahrt kann man sich von der GUV bezahlen lassen!

Im Zweifelsfall lieber über die 112 den Rettungsdienst informieren.


im Saarlandneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: soschu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.04.2013 20:33:48

ganz klar geregelt:

Krankenwagen rufen.

Fahrten mit dem Privat-PKW sind nicht erlaubt.

Soschu


Zu teuer?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: reichundschoen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.04.2013 20:56:02

Wenn SuS einenen Arzt brauchen und Eltern bzw. "Personen für den Notfall" nicht zu erreichen sind, muss der Notarzt helfen.


Selbst wenn manneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.04.2013 23:14:13 geändert: 19.04.2013 23:23:29

im Notfall die 112 ruft, kommt nicht automatisch ein Notarzt!
In RLP und soweit ich weiß auch in Hessen kommt ein RTW, der in der Regel besetzt ist mit einem Rettungsassistenten und einem Rettungssanitäter (der in der Regel der Fahrer ist).
Diese alarmieren, wenn es notwendig ist den Notarzt nach.

Man sollte schon überlegen, ob man bei einem Schulunfall wirklich einen RTW braucht, denn immerhin bindet man eventuell unnötigerweise Fachpersonal.

Man sollte an der Schule auch abklären, wer letzlich entscheidet, ob ein Notruf erfolgt. Wenn man eine Leitung des Schulsanitätsdienstes hat, die eine entsprechende Sanitätsausbildung hat oder eine entsprechende Lehrkraft im Kollegium, wäre es sinnvoll diese entscheiden zu lassen.
Ansonsten ist der SL auch in diesem Falle weisungsbefugt.


Vielleicht wäre es auch einfacher, wenn alle Lehrkräfte wirklich regelmäßig (mindestens) in Erster Hilfe geschult würden.


ich staune...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.04.2013 00:16:42

vielleicht ist es nicht nur einfacher, sondern eine schlichte notwendigkeit, dass alle lehrkräfte regelmäßig ihren erste-hilfe-kurs absolvieren.

in hamburg gehört es zum pflichtprogramm aller an schulen unterrichtenden, den erste-hilfe-kurs im regelmäßigen, zweijährigen abstand auffrischen zu müssen.


Dasneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.04.2013 00:52:36 geändert: 20.04.2013 01:02:04

ist sicher richtig und wichtig, aber das eine schließt doch das andere nicht aus. Dennoch kann es zu Situationen kommen, wo ein Arzt benötigt wird, wie im Eingangsbeitrag beschrieben.

Und die Frage ging ja nicht um Erste Hilfe, sondern um die Transportmöglichkeiten.


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