Hallo zusammen,
ich habe allgemeine Fragen zur Schülerbeförderung im Notfall.
Gestern hatte ich nämlich einen schwierige Situation in der Schule, an der ich mein FSJ mache: Ein Junge hat sich böse an der Hand geschnitten, geweint, sehr geblutet... Die Schulsanitäter (bzw. die betreuende Fachkraft) haben einen Verband angelegt und entschieden, er müsste professionell genäht werden. Nun waren aber die Eltern nicht zu erreichen.
Es gab große Verwirrung... Nun meine Fragen:
1) Dürfte ein Lehrer, Hausmeister oder wie ich, ein FSJler, etc. in einem solchen Fall das Kind zum nächsten Arzt fahren?
2) Darf hierbei der Privat-PKW verwendet werden? Bzw. sieht die Sache versicherungstechnisch anders aus, wenn man das "Schulauto" (bei uns ein kleiner Transporter mit 10 Sitzen, der der Schule gehört) für die Fahrt benutzt?
3) Wer haftet, wenn auf der Fahrt etwas passiert?
4) Ist es sinnvoller, auch schon in einem solchen "kleinen" Fall sofort den Krankenwagen rufen? (Habe hier schulintern die Info bekommen, dass dies zu teuer sei...?!)
Ihr seht... Fragen über Fragen!
Ich freue mich auf informative Antworten!
Liebe Grüße,
~mar_mue