Erstmal herzlichen Glückwunsch
Die Elternzeit regelt das Schulamt, das musst du mit denen klären. Du musst beachten, dass nach Wiederantritt die nächsten Ferien so weit wegliegen, dass du die Dauer der Ferien vorher gearbeitet hast, damit du die Ferien dann wieder entsprechend bezahlst bekommst. Also z. B. zwei Wochen Herbstferien, dann musst du spätestens zwei Wochen vor Beginn der Herbstferien wieder anfangen zu arbeiten. Einzige Ausnahme sind wohl die Sommerferien, aber da habe ich dann nicht mehr so genau zugehört...
Achja, und die Schulleitung muss dem Plan zustimmen. Den Elternzeitantrag bekommst du in der Schule - sofern erreichbar...