Hallo zusammen,
also ich habe einige Schwierigkeiten und bräuchte etwas Unterstützung.
Und zwar habe ich Probleme mit Studium. Ich studiere an 2 Universitäten gleichzeitig und einmal Bachelor und einmal Staatsexamen. Nun bin ich letztes Jahr in die Staatsprüfung an UNi 2 eingetreten. Ziemlich unbedarf und so. Jedenfalls habe ich 2 Klausuren nicht bestanden (also jeweils der 1. Versuch) und Bachelor liegt mir mehr. Was kann ich tun, um mich an der Uni 2 mit staatsexamen zu exmatrikulieren. Was für Folgen hat ein "nicht bestanden" für das Lehramt, wenn ich aus Bachelor und Master den Abschluss vorweisen kann? Der Leiter vom Landesprüfungsamt schrieb ir folgendes, was ich nicht verstehe
Aufgrund Ihrer letzten Nachrichten ging ich davon aus, dass Sie die Universität xy verlassen wollten. Bitte, teilen Sie uns diesen Schritt, sollten Sie ihn denn gehen, unverzüglich mit, andererseits müssen Sie berücksichtigen, dass mit einer Exmatrikulation Ihr (staatliches) Prüfungsverfahren nicht als beendet anzusehen ist.
Ich würde mich gerne exmatrikulieren, weiß aber nicht was für folgen das hat. Mir geht es momentan mit der Situation sehr mies. Soviel Informationen habe ich schon:
Im Zusammenhang mit Wiederholungsprüfungen ist in der LPO 2003 (§ 26) geregelt, dass eine Erste Staatsprüfung als endgültig nicht bestanden gilt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren die Meldung zur Wiederholungsprüfung erfolgt.
ch skizziere auch einmal meinen Gedankengang. Also ich schließe meinen Bachelor im SS 2014 ab und gehe zeitgleich ins erste Mastersemester. Da ich schon Prüfer für meine Masterarbeit habe und auch nur noch 1 Leistung in Mathe für den Master erbringen muss, wäre somit der Vorbereitungsdienst für November 2014 angedacht.
Laut Aussage vom LPA PAderborn muss ich mich erst im Frühjahr 2015 zur Wiederholungsprüfung melden. Allerdings muss bis dahin auch mein Zwischenprüfungszeugnis Mathe vorliegen. ich wurde damals nur aufgrund einer Sonderregelung zum Staatsexamen zugelassen. Aufgrund des psychischen Stresses an der Universität schaffe ich es aber nicht diese abzulegen.
Meine Frage ist, kann ich nicht mit Fehlversuchen mich auf den neuen LABG 2009 BK umschreiben. Ich hab Angst vor diesem endgültig nicht bestanden. Ich kann ja nur ncht mehr nach PB wegen des psychischen Druckes, den Landesprüfungsamt und der Dekan der Mathematik (seinerseits auch Berater im LPA) aufbauen. Ich fnde die Umschreibelösung am besten, aber weiß nicht, wie ich da vorgehen soll. Und an der Universität kann mir ja niemand etwas sagen.
Vielen Dank für eure Bemühungen und ein schönes Wochenende
Mia Gioa