Da die Chance, dass man an der Ref.-Schule übernommen wird eher sehr gering ist, ist nach der Prüfung automatisch mit einem Umzug zu rechnen, nämlich da, wo man eine Stelle bekommt. Und das ist ein dienstlicher Umzug, der erstattet wird. Sowas heißt Einstellungsumzug.
Bei mir wurde damals (innerhalb Nds von Celle nach Garbsen) alles bezahlt, inklusive Kisten packen. Ich hab die alles machen lassen. Nur als sie meinen Yucca passig in den Karton falten wollten, bin ich eingeschritten....
Einziger Haken: Hier sind 2 Bundesländer involviert, da müsstest du lieber nachfragen.
Das abgebende BL wäre ja schön blöd, dir das Wegziehen auch noch zu bezahlen.
Da das aufnehmende BL sich ja wohl eher auf dich freuen wird, übernimmt dieses evtl. die Kosten.
Für S-H
http://www.schleswig-holstein.de/FVA/DE/InformationFachbereiche/UmzugskostenTrennungsgeld/ukv_tg_node.html#doc367292bodyText2
Die Erstattung richtet sich nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG)
Wichtig ist, dass du rechtzeitig VOR dem Umzug zwei verschiedene Umzugsfirmen wg. eines Kostenvoranschlags aufsuchst. Sonst wird's schwierig.
Man bekommt auch Besichtigungsfahrten erstattet, evtl. Maklergebühr, einen Herd und so manches mehr.
Nur: Welches Bundesland - da bin ich gespannt.
Könntest du nach dem Umzug mal berichten?