Eine Begründung für die unterschiedliche Regelung von Entlastungsstunden an bayrischen Schulen kann ich dir nicht geben. Ich halte sie auch nicht für gerechtfertigt und angesichts der komplexen Aufgaben von Schule und deren Leitung nicht mehr für zeitgemäß, zumindest nicht die Regelungen im Bereich der allgemeinbildenden Schulen.
In Niedersachsen ist man deshalb einen anderen Weg gegangen und hat die Arbeitszeit (Leitungs- und Unterrichtszeit) für Schulleiter im letzten Jahr neu festgelegt. Die Arbeitszeit ist unabhängig von der Größe einer Schule, dafür aber abhängig von der Lehrerstundenzahl. Die nds. Regelung ist im Ansatz noch vergleichbar mit der Berechnungsgrundlage für Schulleitungen an beruflichen Schulen in BY, wo nicht die Zahl der Klassen, sondern die „Zahl der voll eingesetzten hauptberuflichen Lehrer“ entscheidend ist. Im Detail aber geht die nds. Regelung weiter in der Umsetzung.
Berechnungsgrundlage für die Arbeitszeit ist also nicht mehr die Klassenzahl, sondern die der Schule zugewiesene Zahl der „Lehrkräftesollstunden“ plus die zugewiesenen Stunden für den Zusatzbedarf.
Das halte ich für sinnvoll, weil dadurch die wichtigsten Grundgegebenheiten wie der Grund- und Zusatzbedarf an Lehrerstunden, die Größe und Schulform, die individuelle Situation einer Schule (zum Beispiel Ganztagsschule, Schule in Kooperationverbünden, Zusammenarbeit mit Institutionen...) besser berücksichtigt werden können.
Vielleicht hilft dir das bei deinen Überlegungen weiter!?
docman