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Forum: "Versetzung Realschule BAWÜ"

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Versetzung Realschule BAWÜneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: pennylane81 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.06.2013 23:00:43

Hallöchen,

ich habe mein Ref im Saarland gemacht, bin aber jetzt an einer Privatschule in BAWÜ angestellt.Deswegen habe ich das Schulrecht BAWÜ nicht so drauf. Unser Chef ist leider kein Lehrer und kennt sich nicht so aus.
Wie ist denn das jetzt mit der Versetzung in der Realschule. Ich habe mittlerweile drei verschiedene Aussagen und für diese Gesetzestexte bin ich wohl anscheindend zu doof.
Aussage 1: Kernfach(Hauptfach) 5 muss mit Kernfach 2 ausgeglichen werden
Aussage 2: Kernfach 5 muss mit Kernfach 3 ausgeglichen werden
Aussage 3: Kernfach 5 muss mit Kernfach 2 oder zweimal Kernfach 3 ausgeglichen werden

Wäre unglaublich dankbar für eine Erleuchtung in diesem Bereich.
Merci!


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.06.2013 23:30:20 geändert: 11.06.2013 23:36:27

stehts:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=RealSchulVersV+BW+%C2%A7+1&psml=bsbawueprod.psml&max=true

Dein Schulleiter mag ja sein, was er will, aber das Schulrecht muss er drauf haben, das ist ja ein Unding. Wo leben wir denn?

Leg ihm die Seite auf den Schreibtisch, damit er sie auswendig lernen kann - und dir dann erklärt.

Vielleicht gefällt dir diese 'Übersetzung' besser, ist aber nicht amtlich:
http://rnr-weinstadt.de/Downloads/Versetzungsordnung-Realschule.pdf


Sorry, aber da sträuben sich mir die Nackenhaare.
klexel



@klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.06.2013 07:08:13

Wenn es tatsächlich eine reine Privatschule und keine Ersatzschule in privater Trägerschaft ist, dann muss der SL das nicht wissen. Die SuS einer Privatschule machen als Externe ihre (Abschluss-)Prüfungen vor staatlichen Prüfungskommissionen. Diese sind dann auch dafür zuständig festzulegen, welchen Abschluss der jeweilige Prüfling erhält.

Ist eben alles eine Frage der Zuständigkeit.


OK,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.06.2013 10:42:10

das wusste ich nicht.
aber ich verstehe die Frage so, dass es auch um die allgemeine Versetzungsordnung geht, nicht nur um die Abschlussprüfung.

Und die Versetzungsregeln sollten doch auch in der Schule bekannt sein.


Chefneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: pennylane81 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.06.2013 18:07:45

Also wir sind eine staatlich anerkannte Privatschule und unsere SuS müssen keine Schulfremdenprüfung machen. Es gab auch schon ewig Diskussionen wegen des Bestehens/Nichtbestehens der Abschlußprüfung. Die jetzigen 10er sind wohl die ersten an unserer Schule, die ihren Abschluss machen. Naja und mir kams halt komisch vor, dass man mit einer Matheprüfungsnote von 5,6, englisch 3,9 und deutsch 3,3 dann wohl irgendwie doch bestanden hat. Ich äußerte dies dann, habe dann aber nen Einlauf kassiert, ich solle nicht immer alle durcheinander bringen. Deswegen halte ich jetzt meine Klappe und frage einfach hier.


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