Warum kann man das Kind nicht beim Namen nennen und diesen von dir so hervorragend dargestellten Hinderungsgrund deutlich machen??
Ich hatte auch gleich an diesen Cartoon gedacht, ihn aber nicht so schnell gefunden.
super !!
Aber mal im Ernst- Solch eine Regelung ist doch wohl mehr als lächerlich. Und darauf zu bestehen für mich ebenfalls.
Aber hier kann man nachlesen. Ich hab dazu allerdings nix gefunden.
Hessisches Schulgesetz - Aufsicht
http://www.4teachers.de/url/5783