Hallo,
Ich unterrichte an einer Schule in Baden-Württemberg. Mich stört mitunter gewaltig die Verteilung der Deputatsermäßigungen, d.h. wer für welche Aufgabe eine Stunde Ermäßigung erhält. Klar sind einige Stunden speziell zugewiesen für bestimmte Sonderaufgaben, aber dennoch gibt es noch genug Spielraum um hier und da einige zu vergeben.
Auf die Bitte die Zuweisung der Deputatsstunden offenzulegen erhalte ich nur eine gereizte Antwort von Seiten der Schulleitung.
Gibt es einen Erlass/ Verordnung der regelt, ob die Deputatspläne zugänglich gemacht werden müssen?
Danke schon einmal im vorraus.