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Forum: "Nachteilsausgleich ade, und nun?"

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Nachteilsausgleich ade, und nun?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.10.2013 12:41:57

Ihr Lieben, ich bin ratlos:
Habe in meiner 3. Klasse ein russisches Mädchen. Es kam mit Null Deutschkenntnissen vor 2 Jahren in die 1. Klasse und hat sich mit grenzenlosen Ehrgeiz, Fleiß und Mut in kürzester Zeit die Sprache angeeignet, dass es eine wahre Pracht ist. Sie hat z.B. in ihrem 1. Aufsatz letzte Woche eine 3 geschrieben (regulär bewertet). In den ersten zwei Jahren konnte ich aufgrund der Sprachdefizite die Rechtschreibnote aussetzen und habe stets Positivrückmeldung gegeben (x Wörter richtig). Nun hat sie im 1. Diktat in Kl. 3 12 Fehler (bei 54 Wörtern), was für sie persönlich nach wie vor eine tolle Leistung ist. In mir sträubt sich alles, ihr dafür jetzt eine reguläre 5 zu geben.
Gibt es ein pädagogisches Hintertürchen, das ich mir hier offenlassen könnte?


LRS?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: leon_von_jools Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.10.2013 13:19:58 geändert: 06.10.2013 13:20:28

Hallo Janne,
wenn deine Schülerin in allen Bereichen in Deutsch gut aufgeholt hat und es nur noch an der Rechtschreibung mangelt, wäre m.A. die Feststellung einer LRS mit eingeschränkter Beurteilung der Rechtschreibung das "Hintertürchen".
Liebe Grüße und viel Erfolg


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von: ladysheep Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.10.2013 14:19:17

Ich kenne die rechtlichen Vorgaben im Saarland nicht, aber warum kannst du es denn nicht weiterhin so machen wie bisher? Also auf Grund der Sprachprobleme die Note komplett aussetzen? Dann können ihr ja trotzdem die Bereiche, in denen sie schon gut zurecht kommt, entsprechend rückgemeldet werden und wenn es um die Rechtschreibung geht, erhält sie den Hinweis, dass diese im Deutschen eben so schwer ist, dass man zum Lernen länger Zeit braucht -die sie dadurch ja bekommt.

Dem Vorschlag, die Rechtschreibnote unter dem "Vorwand" einer LRS auszusetzen, stehe ich eher skeptisch gegenüber. Zum Teil erlebt man mittlerweile eine sehr inflationäre Verwendung dieser "Diagnose", die oftmals nicht wirklich fundiert ist. Schließlich hat nicht jeder, der Probleme mit der Rechtschreibung hat auch tatsächlich eine LRS. Schüler, die tatsächlich von der Störung betroffen sind, werden dadurch m. E. herabgesetzt... Aber das ist nur meine persönliche Meinung.
Zu bedenken wäre aber, dass natürlich auch eine spezielle LRS-Förderung damit verbunden sein müsste, die über die normale DaZ-Förderung (oder was auch immer sie schon bekommt) hinausgeht, wenn sie auf diese Art die Notenaussetzung erhält.


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von: depaelzerbu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.10.2013 14:55:13

Ich zitiere mal ganz spießerhaft die Schulordnung:

Zumindest in RLP steht wörtlich drin:
"[...] Die Beurteilung berücksichtigt den individuellen Lernfortschritt des Schülers, seine Leistungsbereitschaft[...]".
Die saarländische Schulordnung habe ich nicht hier (in einem echten Pälzer-Haushalt würde das vermutlich sowieso zur spontanen Selbstentzündung des Bücherregals führen ), aber ich gehe davon aus, dass ein ähnlicher Passus auch bei Euch drin steht.

Das dürfte Dein "pädagogisches Hintertürchen" sein, denn für mich bedeutet das, dass Du der besagten Schülerin ohne weiteres trotz der Rechtschreibschwäche keine 5 geben muss, wenn in anderen Teilbereichen die Leistungen gut sind. Du musst's nur begründen können.

Ein ganz praktisches Problem sehe ich allerdings je nach Klassenklima darin, den anderen Schülern die - aus deren Sicht - "Vorzugsbehandlung" zu verkaufen.

Gruß,
DpB


@paelzerbubneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.10.2013 15:32:03 geändert: 06.10.2013 15:32:15

also mit der Selbstentflammung durch saarländische Druckerzeugnisse in deinem Regal möchte ich ganz klar nichts zu tun haben
bin ja schon dankbar, dass du dir den pfälzischen Kopf für ein saarländisches Problem zerbrichst

So, Lokalpatriotismus beiseite:
@all:
Aussetzen der Note aus pädagogischen Gründen geht bei uns nur 1 Jahr, danach nur mit LRS-Diagnose. Es ist aber definitiv keine LRS, über diese Schiene möchte ich keinesfalls gehen.
Und Regelungen für Kinder mit der geschilderten Problematik finde ich einfach nirgendwo.
Dann werde ich wohl doch die Auslegung der pädagogischen Freiheit bemühen:
Habe mir Folgendes überlegt: Ich gebe dem Kind morgen den Diktattext zurück in getippter Form und mit allen Fehlern drin. Wenn es mir einige der Fehlschreibungen korrigieren und begründen kann, werde ich die Note um 1 heben.
Was meint ihr dazu?

Übrigens besteht in dieser Klasse keine Neidgefahr. Die Kinder wachsen seit Anfang an damit auf, dass öfter mal ein Förderlehrer da ist, dass manche Kinder Nachteilsausgleiche haben usw. Das ist bei uns Alltagsgeschäft. Und speziell bei dem o.g. Mädel sind eh alle immer ganz baff und begeistert, wie toll sie dazulernt.


:-)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.10.2013 15:47:43

Welche Bedingungen gibt es denn im Saarland für den Nachteilsausgleich?
- 2 Jahre neu in D
- diagnostizierte LRS

... und sonst?

In Nds. ist es auch anders,
da hätte man auf jeden Fall die Möglichkeit, weitere Nachteilsausgleiche zu geben
... wobei ich ganz ehrlich auch da die rechtliche Situation reichtlich verzwickt finde.

Palim


Nachteilsausgleichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.10.2013 17:01:40

gibt es reihenweise, aber eben nicht zum Thema "gib mir noch ein kleines bisschen Zeit, ich lern doch die Sprache eh schon, so schnell ich kann".
Immer muss eine Diagnose vorliegen, ob nun LRS oder ADHS oder sonderpädagogischer Förderbedarf.....


was würde neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: amann Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.10.2013 17:45:08

denn die Kultusministerin oder der Schulamt/ADD-Vorgesetzte (oder wie das dann im Saarland heißt) sagen, wenn man das Problem schilderte?
Wenn mir selber solche formalrichtig-ungerechten Noten entstehen, dann greife ich meist flugs zur pädagogischen Bewertung und ... in den letzten 13 Jahren gab's keine Beschwerden.


na, dannneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.10.2013 18:42:45

sind ja alle Klarheiten beseitigt!

Also ran an den pädagogischen Speck, ich habe meine Idee ja oben geäußert. Hat jemand noch ne bessere?


Hier...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: carlchen08 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.10.2013 20:59:55 geändert: 06.10.2013 21:00:31

... könnte man entsprechende Vereinbarungen in einer Klassenkonferenz beschließen.
Wie sieht deine Schulleitung denn das "Problem"?


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