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Forum: "Wenn Eltern mit dem Anwalt kommen"
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| Wenn Eltern mit dem Anwalt kommen | | von: klexel
erstellt: 22.10.2013 17:38:52 |
Klassenarbeiten werden auf Konzeptionsfehler durchforstet, Pädagogen als unfähig dargestellt: Immer mehr Familien gehen juristisch gegen die Schulen ihrer Kinder vor. Der bayerische Lehrerverband hat deshalb seine Rechtsabteilung aufgestockt.
http://www.sueddeutsche.de/bildung/schul-streitigkeiten-wenn-eltern-mit-dem-anwalt-kommen-1.1800034
Wie gut, dass es noch Bundesländer gibt, in denen man den Weg aufs Gymnasium nicht mit den Fäusten erkämpfen muss. |
| ein interessanter Artikel | | von: fruusch
erstellt: 22.10.2013 18:08:22 |
Zum Glück haben wir in RLP Wahlfreiheit der Eltern beim Übertritt an die weiterführende Schule. Dafür kommen die dann gelegentlich mit dem Anwalt, wenn ein Kind eine Klasse wiederholen soll. Da gabs bei uns gerüchteweise mal einen Fall, dass ein Schüler mit seinen Leistungen die 10. Klasse nicht bestanden hat, aber der Übertritt in die 11. Klasse aus formalen Gründen erklagt wurde. Die 11 hat er dann auch nicht geschafft und stand am Ende ohne mittlere Reife da, die er bei Wiederholung der 10 vielleicht hätte schaffen können. Da haben die Eltern ihrem Sprössling gewaltig ins Knie geschossen...
Von solch krassen Fällen, wie sie im Artikel beschrieben werden, habe ich aber noch nie gehört. Können die bayerischen Kollegen das denn aus ihrer eigenen Erfahrung so bestätigen? Geht es bei euch wirklich so krass zu, wenn das Übertrittszeugnis ansteht? Ich habe so ein bisschen den Eindruck, dass dort nicht der Alltag, sondern ein "Kuriositätenkabinett" aller juristischer Exzesse der letzten Jahrzehnte präsentiert wurde. Und ich hoffe sehr, dass ich Recht habe... |
| Ich habe | | von: klexel
erstellt: 22.10.2013 18:15:12 |
vor ca. zwei Jahren mal einen längeren Film/Reportage gesehen über den Drucmk in der GS in Bayern, der schon vom 1. Schuljahr auf die Lütten ausgeübt wird, weil es immer nur um den Gedanken des Übertritts aufs Gym ging.
Was da die Eltern alles exerziert haben, Nachhilfe hinten und vorne, Lob und Tadel, üben, üben, üben, es war unglaublich. Dieser Konkurrenzgedanke schon in der GS, da wird einem richtig übel.
Und ich erinnere mich, dass wir hier ein Forum zu dem Film hatten, und die Bayern unter uns haben das mehr oder wenig alles bestätigt.
Das ist doch krank, sowas. |
| Ich finde bei uns kämen | | von: starkedame
erstellt: 23.10.2013 11:43:25 geändert: 23.10.2013 11:46:47 |
wir ohne Rechtsanwalt garnicht weiter.
Allerdings ist das mit einem speziellen Kind ja auch anders.
Da muss man schon Rechtsbeistand haben, ob es um Anträge, Nachteilsausgleiche oder sonst etwas geht.
Das mit den Noten und dem Üben, na - da findet man sowieso keinen Königsweg.
Üben ja, mein Sohn will üben, doch nicht vorarbeiten. Dann sollte auch der zeitliche Rahmen stimmen, allerdings passiert das bei uns in Absprache mit der Schule, was ich mache.
Aktuell arbeiten wir an speziellen Dingen, die mit der Feinmotorik zu tun haben, ich finde das schon wichtig.
Auch finde ich es wichtig spielerisch Inhalte von der Schule immer wieder aufleben zu lassen, doch Kinder sollten niemals überfordert werden. Ein gesundes fordern ist allerdings positiv.
Ganz nebenbei, das Benotungssystem bei manchen Dingen ist einfach nicht transparent genug, sonst würden Eltern nicht klagen. 50% (hab ich auf jeden Fall gelesen) der Fälle, die vor Gericht entschieden werden, verbessern die Note.
Je nach dem was auf dem Spiel steht, ist es also lohnend, vielleicht sollten andere Qualitätsstandards in der Bewertung eingeführt werden.
Liebe Grüße
PS. Überengagierte Eltern, die ihr Kind so viele Nachhilfestunden aufbürden, dass Kinder keine Freizeit mehr besitzen, handeln streng genommen im Widerspruch zum Recht des Kindes auf freie Entfaltung. Auch steht es im Widerspruch auf das Recht auf die körperliche Unversehrtheit. Das geht einfach garnicht. Ein Gymnasium ist nicht das wichtigste.
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| @missmarpel | | von: klexel
erstellt: 23.10.2013 15:49:38 geändert: 23.10.2013 15:57:08 |
Geklagt werden kann ja nur gegen den Beschluss zum Beispiel der Zeugniskonferenz auf Nicht-Versetzung.
Nein, das stimmt so nicht.
Gerade in Bayern ist es Mode geworden, gegen jede kleine Note unter einer Klassenarbeit erst mal aufzumucken, zur Schule zu rennen und möglichst gleich zur Schulleitung. Es geht darum, den Kindern den Weg zum Gym auf Teufel komm raus zu ermöglichen, koste es, was es wolle. Da werden Eltern zu Hyänen. rfalio hat es richtig beschrieben.
Nur - was lernen die Kinder daraus? Die Eltern werdens schon richten, auch wenn die Leistungen vielleicht eine andere Sprache sprechen. Nur das Gym zählt, alles andere gilt als Versagen.
Schöne neue Welt.
missmarpel, dein Verwaltungsdenken hilft hier nun mal gar nicht weiter, hier geht es ums Mensch sein dürfen.
guckstu z.B. hier, Zeit v. 03/2010:
http://www.zeit.de/gesellschaft/schule/2010-03/lehrer-eltern-klage-gericht |
| Wenn ich mir das so richtig überlege, | | von: caldeirao
erstellt: 23.10.2013 17:48:49 |
fände ich es besser, der Schulleiter kümmert sich um pädagogisch relevante Fragen, als sich mit klagenden Eltern auseinanderzusetzen, trotz des erhöhten Schmerzensgeld. Auch der hat einen 8 Stundentag- den er meist freiwillig überzieht- und kann nur einmal arbeiten.
Was die Klagewut der Eltern betrifft, bin ich geteilter Meinung. Ich hätte mir manchmal gewünscht, dass Eltern gegen LuL geklagt hätten, die ihrer Willkür und Herrschsucht freien Lauf gelassen haben und schlimm gegen rechtliche Vorschriften verstoßen haben.
Auf der anderen Seite ist es natürlich schwierig, wenn Eltern überehrgeizig sind und nach jeden Fehler des Lehrers suchen und dann rechtlich vorgehen. Aber vielleicht muss man dann eben sich nicht lange rumstreiten, es ist zwar schade um das Kind, aber letztendlich nicht mein Problem, wenn es scheitert. |
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