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Forum: "Arbeitsschutz für LehrerInnen"
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| Was wird uns zugemutet???? | | von: zac93
erstellt: 11.11.2013 08:59:38 geändert: 11.11.2013 09:01:42 |
Natürlich gibt es viele Facetten der Beeinträchtigung der LehrerInnenarbeit. Wir haben uns einfach den Faktor Zeit genommen. Da gehen wir von einer Jahresarbeitszeit von 1780 Stunden aus. Dann haben wir einmal alle Aufgaben erfasst, die Aufgaben für Lehrkräfte beinhalten. Da haben wir 55 herausfiltern können. Dann haben wir 8 Aufgaben (u.a. Korrekturen) herausgegeriffen und denen sehr vorsichtig zeitliche Pakete zugeordnet. Diese Aufgaben verbrauchen bis auf 91 Stunden die Jahresarbeitszeit. Da Unterrichtsvor- und -nachbereitung noch nicht enthalten ist, bleiben 5,25 Minuten pro Stunde. Knapp 50 Aufgaben können aber dann gar nicht bearbeitet werden. Als der Kollege Schölles diese Aufstellung auf der Konferenz vorstellte, gab es Proteste der zahlreich anwesenden Lehrkräfte (über 80), dass wir zu vorsichtig daran gegangen sind. 12 Konferenzen sind nach der bremischen Verordnungsvorgabe z.B. viel zu wenig. Teamsitzungen, Fach- und Klassenkonferenzen, Gesamt- und Schulkonferenzen brauichen viel mehr Zeit. Also: wir waren vorsitig - und trotzdem reicht die Zeit nicht. Schaut es euch an. Wir können die strukturelle Belastung, die die Arbeitgeber den LehrerInnen aufbürden, robust anhand der Anforderungen, die der Arbeitgeber an Lehrkräfte stellt, belegen. Damit haben wir einen anderen Ansatz als die bisherigen Befindlichkeitsuntersuchungen, die die Arbeitgeber nicht ernst genommen haben. Als erste Konsequenz wird jetzt der Personalrat eine Arbeitsplatzbeschreibung für Lehrkräfte per Initiativantrag einfordern, um so eine systematische Grundlage für individuelle Gefährdungsbeurteilungen zu haben. Das ist der Weg, den das Arbeitsschutzgesetz vorsieht. |
| Präsenzzeit | | von: bakunix
erstellt: 11.11.2013 17:49:46 geändert: 11.11.2013 17:54:46 |
Im OECD-Schnitt liegt die Präsenzzeit pro Jahr je nach Schulart zwischen 1135 und 1171 Stunden. In Deutschland liegt diese bei null - theoretisch.
Es ist ein völlig anderes Arbeiten, wenn die Lehrer verpflichtet sind, in der Schule anwesend zu sein. Welcher Klassenlehrer traut sich, eine Klassenkonferenz einzuberufen, die nachmittags liegt? Man kennt ihn doch, den Gesichtsausdruck, der einem widerspiegelt, dass ein solches Verlangen jetzt und auch sonst nicht in die eigene Terminplanung passt. Allein bis ein Termin gefunden ist, geht mehr Zeit drauf als die eigentliche Sitzung dauert. Es ist doch merkwürdig, dass die Lehrer an einer GS um zwölf oder um eins gehen, die Schüler jedoch bis ca. 16.00 Uhr bleiben müssen, wenn es sich um eine GTS handelt. |
| ich weiß ja nicht | | von: fruusch
erstellt: 11.11.2013 19:35:33 |
wie das an GS so läuft, aber bei uns an der GTS (Gymnasium) bleiben auch wir Lehrer bis abends um 16 oder 17 Uhr. Viel Zeit und Gelegenheit, in der Schule etwas abzuarbeiten (Unterrichtsvorbereitung etc.) bleibt dabei aber nicht, obwohl wir vergleichsweise sehr gut ausgestattet sind (Lehrerarbeitsräume mit ca. 12 Computerarbeitsplätzen, Ruheraum für Lehrer, 2 Lehrerzimmer für ca. 100 KuK, Mensa).
Wenn ich von 8 Uhr früh bis 16 Uhr abends unterrichte, kann ich nicht auch noch meine Freistunden für die Arbeit nutzen - da muss ich regenerieren. Oft genug werde ich davon schon von administrativen Arbeiten abgehalten (Elterngespräche, Besprechungen, Bürokratie, Projektplanungen...) oder ich nutze die Zeit zum Korrigieren. Meine Unterrichtsvorbereitung muss darum oft in den späten Abend- bis Nachtstunden erfolgen.
Ich bin sehr gespannt, ob aus dieser Initiative wirklich Verbesserungen hervorgehen. Das ist jedenfalls das Beste, was ich aus Richtung der ganzen Gewerkschaften/Interessenvertretungen gehört habe, seit ich in diesem Beruf arbeite. |
| @bakunix | | von: klexel
erstellt: 11.11.2013 20:18:11 geändert: 11.11.2013 20:23:34 |
Welcher Klassenlehrer traut sich, eine Klassenkonferenz einzuberufen, die nachmittags liegt?
Alle LehrerInnen in Niedersachsen.
Alle Konferenzen mit Elternbeteiligung, und das sind bei uns Klassenkonferenzen, Fachkonferenzen, Gesamtkonferenzen und Zeugniskonferenzen,müssen zu einer Zeit liegen, die es Eltern ermöglichen, daran teilzunehmen. Das heißt im Klartext: Ab ca. 17:00 Uhr.
Wer einlädt (SL, Klassenlehrer etc.), legt den Termin fest (ca. 14 Tage Einladungsfrist), da ist es egal, ob du gerade deinen Yogakurs hast oder zum Babyschwimmen musst. Wenn du Glück hast, hat sich das Kollegium auf einen Konferenztag geeinigt, aber auch das klappt nicht immer.
Auch alle anderen Konferenzen müssen in der unterrichtsfreien Zeit liegen.
Ich glaube nicht, dass Niedersachsen mit der Regelung ganz alleine steht.
Mich ärgert hier bei diesen Diskussionen immer sehr, dass es User gibt, die nicht über ihren Tellerrand gucken und immer nur den Ist-Zustand an ihrer Schule im Blick haben. Die kommen gar nicht drauf, dass es bei 16 verschiedenen Bundesländern auch diverse unterschiedliche Regelungen gibt.
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