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Forum: "Vorkasse bei Dienstunfall?"
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| Es ist nicht klar, | | von: docman
erstellt: 13.11.2013 09:45:54 geändert: 13.11.2013 09:46:42 |
welche Kosten du erstattet bekommen möchtest, ob es um die Erstattung von Sachschäden oder um die sog. Heilfürsorge geht, d.h. um Arztkosten etc. Das ist aber letztlich unerheblich.
Das Prozedere bei Dienstunfällen ist allerdings ein wenig anders als bei der normalen Beihilfe. Nach Eintritt eines DU muss dieser dem Dienstherrn innerhalb einer bestimmten Frist gemeldet werden, damit geklärt werden kann, ob es sich tatsächlich um einen DU handelt.
Erst danach kannst du deinen Antrag auf Kostenerstattung einreiche. Manchmal rechnen die Beihilfestellen direkt mit Arzt oder Krankenhaus ab, ggf. musst du aber erst einmal selbst in Vorleistung treten. Dafür kannst du einen Vorschuss beantragen, z.B. für die Krankenhausrechnungen, die i.d.R. sofort gezahlt werden müssen.
Nun zu der Arbeitsweise deiner „zuständigen Sachbearbeiterin“. Offensichtlich fühlt sie sich ja nicht zuständig , in dem Falle würde ich mit dem Vorgesetzten telefonieren. Eine Behörde muss innerhalb einer angemessenen Frist reagieren, deshalb solltest du eine Untätigkeitsbeschwerde einreichen.
Besser noch, das habe ich in einem vergleichbaren Fall schon einmal einem Kollegen geraten: alle Unterlagen zusammentragen und nach Anmeldung beim zuständigen Vorgesetzten persönlich vorsprechen und den Fall vor Ort klären. Dafür kannst du übrigens auch die Hilfe des Personalrats in Anspruch nehmen.
Viel Erfolg wünscht
docman |
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