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Forum: "Unbefristet angestellt - Stelle wechseln?"

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Unbefristet angestellt - Stelle wechseln?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: nitschy Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.01.2014 21:49:59

Ich bin nun schon seit 5 Jahren an meiner Schule (NRW). Seit 3 Jahren auch unbefristet. Leider hat sich an der Schule einiges negativ entwickelt (Mobbing, Schulleitung am Rande eines Burnouts und einiges mehr). Ich komme damit nicht mehr gut zurecht. Schon länger. In den Sommerferien hat mich der Gedanke daran, wieder zur Schule zu müssen so sehr belastet, dass ich aufgrund meines psychischen Zustandes 2 Wochen arbeitsunfähig war.. Habe daher auch schon den Personalrat kontaktiert. Dieses macht mir bezüglich einer Versetzung leider wenig Hoffnung, da die Schulleitung mit der Schulrätin eng befreundet ist... Ich möchte meine Abwanderungsgedanke vor der Schulleitung auch so lang wie möglich geheim halten. Sie nimmt Probleme ihres Kollegiums zum einen nicht ernst und legt auch nur Wert auf eine gute Außenwirkung der Schule. Hinter der Fassade kann es aussehen wir sonstwas... Teilweise behandelt sie die Lehrer auch wenig wertschätzend und respektlos.
Nun weiß ich, dass ich immer mit 6-wöchiger Kündigungsfrist zum Quartalsende kündigen kann und überlege, mich auf andere Stellen zu bewerben. Muss ich dabei irgendwas besonderes beachten? Wie wäre das z.B. wenn ich eine Stelle zum 1.8. bekäme? Ich könnte ja theoretisch erst zum 31.8. kündigen... Ich bin da etwas ratlos... Gibt es noch andere Möglichkeiten aus dem Angestelltenverhältnis heraus die Schule zu wechseln?
Danke schonmal!


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von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.01.2014 07:04:24

Du bist angestellt bei der Schulabteilung der für die Schule zuständigen Bezirksregierung, die als Landesmittelbhörde das Land in der Region vertritt. Im Arbeitsvertrag wird ja nur der Einsatzort festgelegt, hinsichtlich einer Versetzung gelten die gleichen Bestimmungen wie bei den beamteten Lehrkräften.

Bleibt nur die Möglichkeit den personalrat bei der Bez.-Reg. ins Bild zu setzen, da er bei Personalmaßnahmen mitbestimmungsberechtigt ist und einen regulären Versetzungsntrag zu stellen. Dazu muss dich am besten eine andere Schule anfordern. Der versetzungsantrag kann nur zweimal in Folge abgelehnt werden. Beim dritten Versetzungsantrag in unmittelbarer Folge (also zu jedem möglichen Termin einen neuen stellen) muss deine SL dich ziehen lassen. Das können 2 ganz harte Jahre werden


Wie schon erwähntneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.01.2014 15:43:38

bist Du ja nicht in der Schule angestellt, sondern beim Land. Das ist bei Euch in Bezirksregierungen (so heißt das bei Euch??? - bei uns sind es die Schulämter) unterteilt und an die stellt man den Versetzungsantrag- natürlich über den Tisch des Schulleiters- so jedenfalls bei uns. Als Grund kannst Du natürlich auch den Wunsch nach Veränderung und neuen Herausforderungen angeben, wenn Du meinst, dass negative Dinge der Schule die Beweggründe Deines Wechselwunsches sind, nicht so passend sind. Wo sie im Allgemeinen recht schnell reagieren ist, wenn Du gesundheitliche Gründe (Burnoutgefährdung)angibst (aber nur im mündlichen Gespräch), die aus der schulischen Situation herrühren- sprich die Schule macht Dich krank. Diesen Ausfall wollen sie vermeiden.

Aber das Schuljahr wirst Du wohl durchhalten müssen. Aber ob der 1.8. oder 31.8. Ich glaube das ist denen eher egal, Ihnen ist die Absicherung des Schuljahres wichtig, weil ein Wechsel mitten im Schuljahr doch größere Veränderungen an einer Schule nach sich zieht.


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