... das Problem. Klingt so, als ob es sich bei diesem Teil eines Kollegiums um die MitgliederInnen einer Fachkonferenz handelt. Eine Fachkonferenz kann für sich eigene Fortbildungsziele festlegen. Gehört dazu eine Bildungsreise nach Buchenwald, dann muss die faKo eben einen Dienstreiseantrag stellen. Es liegt dann im Ermessen der SL, diesen zu genehmigen. Wenn die restlichen Mitglieder des Kollegiums bereit und in der Lage sind, die Unterrichtsversorgung zu übernehmen und die freigestellten KollegInnen zu vertreten, dann kann die SL nichts dagegen haben.